Beschluss-Nr. KNH/71/2023:
Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Kleinneuhausen
Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt,
| 1. | Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Kleinneuhausen fest. | |
| 2. | Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung | |
| im Verwaltungshaushalt | 640.684,81 € |
| im Vermögenshaushalt | 225.754,01 € |
| Gesamthaushalt | 866.438,82 € |
| 3. | Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung | |
| im Verwaltungshaushalt | 640.684,81 € |
| im Vermögenshaushalt | 225.754,01 € |
| Gesamthaushalt | 866.438,82 € |
| 4. | Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksichtigung der Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt. | |
| 5. | Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen werden die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparung besteht Einverständnis. | |
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 5+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. KNH/72/2023:
Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Kleinneuhausen
Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 5+0
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. KNH/73/2023:
Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Kleinneuhausen
Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt,
| 1. | Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Kleinneuhausen fest. | |
| 2. | Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung | |
| im Verwaltungshaushalt | 661.621,53 € |
| im Vermögenshaushalt | 158.451,85 € |
| Gesamthaushalt | 820.073,38 € |
| 3. | Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung | |
| im Verwaltungshaushalt | 661.621,53 € |
| im Vermögenshaushalt | 158.451,85 € |
| Gesamthaushalt | 820.073,38 € |
| 4. | Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksichtigung der Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt. | |
| 5. | Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen werden die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparung besteht Einverständnis. | |
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 5+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. KNH/74/2023:
Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Kleinneuhausen
Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2022.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 5+0
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. KNH/75/2023:
Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ bzw. „Kölleda“ unter dem Vorbehalt der Neubildung einer Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken“
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt gemäß § 46 Absatz 1 ThürKO zum 31.12.2023 die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft „Kölleda“ unter dem Vorbehalt der Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken“ zum 01.01.2024, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Eckstedt, Großmölsen, Großneuhausen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Kleinneuhausen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Ostramondra, Rastenberg, Schloßvippach, Sprötau, Udestedt und Vogelsberg. |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt gemäß § 46 Absatz 1 ThürKO die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken“ zum 01.01.2024, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Eckstedt, Großmölsen, Großneuhausen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Kleinneuhausen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Ostramondra, Rastenberg, Schloßvippach, Sprötau, Udestedt und Vogelsberg. |
| 3. | Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt, dass die Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken“ mit den Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Eckstedt, Großmölsen, Großneuhausen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Kleinneuhausen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Ostramondra, Rastenberg, Schloßvippach, Sprötau, Udestedt und Vogelsberg ihren Sitz in der Gemeinde Schloßvippach mit Behördenstandorten in Großrudestedt und Kölleda hat. |
| 4. | Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister den entsprechenden Antrag in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. |
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 5+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |