Titel Logo
Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Kleinneuhausen

Sitzung vom 27.09.2023

Beschluss-Nr. KNH/71/2023:

Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Kleinneuhausen

Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses

Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt,

1.

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Kleinneuhausen fest.

2.

Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung

im Verwaltungshaushalt

640.684,81 €

im Vermögenshaushalt

225.754,01 €

Gesamthaushalt

866.438,82 €

3.

Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung

im Verwaltungshaushalt

640.684,81 €

im Vermögenshaushalt

225.754,01 €

Gesamthaushalt

866.438,82 €

4.

Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksichtigung der Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt.

5.

Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen werden die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparung besteht Einverständnis.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1

davon anwesend 5+1

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. KNH/72/2023:

Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Kleinneuhausen

Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters

Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1

davon anwesend 5+0

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. KNH/73/2023:

Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Kleinneuhausen

Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses

Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt,

1.

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Kleinneuhausen fest.

2.

Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung

im Verwaltungshaushalt

661.621,53 €

im Vermögenshaushalt

158.451,85 €

Gesamthaushalt

820.073,38 €

3.

Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung

im Verwaltungshaushalt

661.621,53 €

im Vermögenshaushalt

158.451,85 €

Gesamthaushalt

820.073,38 €

4.

Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksichtigung der Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt.

5.

Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen werden die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparung besteht Einverständnis.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1

davon anwesend 5+1

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. KNH/74/2023:

Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Kleinneuhausen

Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters

Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2022.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1

davon anwesend 5+0

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. KNH/75/2023:

Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ bzw. „Kölleda“ unter dem Vorbehalt der Neubildung einer Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken“

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt gemäß § 46 Absatz 1 ThürKO zum 31.12.2023 die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft „Kölleda“ unter dem Vorbehalt der Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken“ zum 01.01.2024, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Eckstedt, Großmölsen, Großneuhausen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Kleinneuhausen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Ostramondra, Rastenberg, Schloßvippach, Sprötau, Udestedt und Vogelsberg.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt gemäß § 46 Absatz 1 ThürKO die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken“ zum 01.01.2024, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Eckstedt, Großmölsen, Großneuhausen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Kleinneuhausen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Ostramondra, Rastenberg, Schloßvippach, Sprötau, Udestedt und Vogelsberg.

3.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt, dass die Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken“ mit den Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Eckstedt, Großmölsen, Großneuhausen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Kleinneuhausen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Ostramondra, Rastenberg, Schloßvippach, Sprötau, Udestedt und Vogelsberg ihren Sitz in der Gemeinde Schloßvippach mit Behördenstandorten in Großrudestedt und Kölleda hat.

4.

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister den entsprechenden Antrag in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1

davon anwesend 5+1

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung