Mit Ablauf des 31.12.2024 werden gemäß § 266 Abs. 4 Satz 1 und 2 Bewertungsgesetz kraft Gesetzes alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide aufgehoben, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren (Einheitsbewertung) beruhen und vor dem 01.01.2025 erlassen wurden.
Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz wurde zudem klargestellt, dass auch Grundsteuermessbescheide, in denen der Grundsteuermessbetrag auf Grundlage des Ersatzwirtschaftswerts ermittelt wurde und Grundsteuerbescheide in denen die Grundsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage bemessen wurde, kraft Gesetzes zum 31.12.2024 aufgehoben werden.
Für das Jahr 2025 werden neue Grundsteuerbescheide erlassen.