Quelle: Gaja Matrix (unmaßstäblich)
Gem. § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07. 05. 1993 (GVBI. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2022 (GVBI. S. 489/, und des Beschlusses des Stadtrates Nr. 367/41/2024 vom 23.04.2024 (Bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Kölleda Nr. 30.05.2024) wird der Abschnitt der öffentlichen Verkehrsfläche - OT Beichlingen, Verbindungsstraße zwischen der Kölledaer Straße und der Straße des Friedens entlang des Dorfgemeinschaftshauses, Straße des Friedens 61, mit Wirkung vom Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung auf Grund des Wegfalls der Verkehrsbedeutung eingezogen.
Der Abschnitt der öffentlichen Verkehrsfläche (Verbindungsstraße zwischen der Kölledaer Straße und der Straße des Friedens entlang des Dorfgemeinschaftshauses in Beichlingen) befindet sich auf den Flurstücken 61/32 und 61/33, Flur 5, Gemarkung Beichlingen. Der beigefügte Lageplan, aus dem die genaue Lage der eingezogenen Fläche hervorgeht (rot markiert), ist Bestandteil der Allgemeinverfügung.
Die Voraussetzungen für die Einziehung gem. § 8 Abs. 2 ThürStrG sind erfüllt. Als öffentliche Verkehrsfläche hat diese Verbindungsstraße gem. § 8 Abs. 2 S. 1 ThürStrG keine Verkehrsbedeutung mehr.
Die Stadt Kölleda ist Eigentümerin der o.g. Flurstücke. Sie ist Träger der Straßenbaulast gem. § 43 Abs. 1 ThürStrG und damit nach § 8 Abs. 2 S. 2 ThürStrG für die Einziehung zuständig.
Mit der Einziehung entfällt nach § 8 Abs. 4 ThürStrG die Eigenschaft einer öffentlichen Straße sowie der Gemeingebrauch und die widerrufliche Sondernutzung (§§ 14 und 18 ThürStrG).
Die Absicht der Einziehung als öffentliche Verkehrsfläche wurde gem. § 8 Abs. 3 Thüringer Straßengesetz im Amtsblatt der Stadt Kölleda in der Ausgabe vom 30.05.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Einziehung in Gestalt der Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Kölleda, Markt 1, 99625 Kölleda, einzulegen.
Kölleda, den 30.09.2024 — Siegel
gez. Uwe Kraneis
Bürgermeister Stadt Kölleda
Einzugsbereich in rot markiert.
Uwe Kraneis
Bürgermeister Stadt Kölleda