Titel Logo
Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kölleda

6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kölleda am 15.10.2024

Beschluss-Nr.: 27/6/2024

Klarstellungssatzung OT Altenbeichlingen

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:

1.

Die vorliegende Klarstellungssatzung

für den Ortsteil Altenbeichlingen, bestehend aus

.

dem Satzungstext (Anlage 1),

.

der Karte (Anlage 2) und

.

der Begründung (Anlage 3)

wird beschlossen.

2.

Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 19+1

davon anwesend: 12+1

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 28/6/2024

Klarstellungssatzung OT Beichlingen

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:

1.

Die vorliegende Klarstellungssatzung

für den Ortsteil Beichlingen, bestehend aus

.

dem Satzungstext (Anlage 1),

.

der Karte (Anlage 2) und

.

der Begründung (Anlage 3)

wird beschlossen.

2.

Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 19+1

davon anwesend: 12+1

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 29/6/2024

Klarstellungssatzung OT Backleben

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:

1.

Die vorliegende Klarstellungssatzung

für den Ortsteil Backleben, bestehend aus

.

dem Satzungstext (Anlage 1),

.

der Karte (Anlage 2) und

.

der Begründung (Anlage 3)

wird beschlossen.

2.

Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 19+1

davon anwesend: 12+1

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 30/6/2024

Klarstellungssatzung OT Burgwenden

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:

1.

Die vorliegende Klarstellungssatzung

für den Ortsteil Burgwenden, bestehend aus

.

dem Satzungstext (Anlage 1),

.

der Karte (Anlage 2) und

.

der Begründung (Anlage 3)

wird beschlossen.

2.

Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 19+1

davon anwesend: 12+1

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 31/6/2024

Klarstellungssatzung OT Großmonra

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:

1.

Die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Großmonra vom 23.11.2012 wird aufgehoben.

2.

Die vorliegende Klarstellungssatzung

für den Ortsteil Großmonra, bestehend aus

.

dem Satzungstext (Anlage 1),

.

der Karte (Anlage 2) und

.

der Begründung (Anlage 3)

wird beschlossen.

3.

Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 19+1

davon anwesend: 12+1

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 32/6/2024

Klarstellungssatzung OT Dermsdorf

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:

1.

Die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Dermsdorf vom 10.11.2010 wird aufgehoben.

2.

Der Beschluss über die 1. Änderungssatzung der Klarstellungssatzung vom 07.06.2017 - Beschluss-Nr. 218/30/2017 - wird aufgehoben.

3.

Die vorliegende Klarstellungssatzung für den Ortsteil Dermsdorf, bestehend aus

.

dem Satzungstext (Anlage 1),

.

der Karte (Anlage 2) und

.

der Begründung (Anlage 3)

wird beschlossen.

4.

Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 19+1

davon anwesend: 12+1

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 33/6/2024

Klarstellungssatzung OT Battgendorf

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:

1.

Die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Battgendorf vom 10.11.2010 wird aufgehoben.

2.

Der Beschluss über die 2. Änderungssatzung der Klarstellungssatzung vom 07.06.2017 - Beschluss-Nr. 219/30/2017 - wird aufgehoben.

3.

Die vorliegende Klarstellungssatzung für den Ortsteil Battgendorf, bestehend aus

.

dem Satzungstext (Anlage 1),

.

der Karte (Anlage 2) und

.

der Begründung (Anlage 3)

wird beschlossen.

4.

Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 19+1

davon anwesend: 12+1

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 34/6/2024

Klarstellungssatzung OT Kiebitzhöhe

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:

1.

Die vorliegende Klarstellungssatzung für den Ortsteil Kiebitzhöhe, bestehend aus

.

dem Satzungstext (Anlage 1),

.

der Karte (Anlage 2) und

.

der Begründung (Anlage 3)

wird beschlossen.

2.

Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 19+1

davon anwesend: 12+1

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 35/6/2024

Klarstellungssatzung Kernstadt Kölleda

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:

1.

Die Klarstellungssatzung für den Kernort Stadt Kölleda vom 10. 11. 2010 wird aufgehoben.

2.

Die vorliegende Klarstellungssatzung für den Kernort Stadt Kölleda, bestehend aus

.

dem Satzungstext (Anlage 1),

.

der Karte (Anlage 2) und

.

der Begründung (Anlage 3)

wird beschlossen.

3.

Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 19+1

davon anwesend: 12+1

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 36/6/2024

Grundsatzbeschluss Erhebung v. Ausgleichsbeträgen -

Stadtsanierung „Altstadt“

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt für die vorzeitige Ablösung des gesamten Ausgleichsbetrages folgende Veränderungen der Fristen zum Beschluss vom 14.11.2023 - Beschluss-Nr. 316/37/2023:

1.

Das Zahlungsziel für den Ablösebetrag wird verlängert bis zum 30.06.2025.

2.

Verlängerung für die Vorlage der vom Eigentümer unterschriebenen Ablösevereinbarung bei der Stadtverwaltung bis 31.01.2025 (Posteingang Stadt).

Spätere Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn als Zahlungsziel ebenfalls der 30.06.2025 vereinbart werden kann.

3.

Die Gewährung von Verfahrensabschläge in Höhe von 20 %, bei vorzeitiger Ablöse, werden beibehalten.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 19+1

davon anwesend: 12+1

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 37/6/2024

Aufstellungsbeschluss vorhabenbez. B-Plan

Sondergebiet Einzehandel „ALDI-Markt“

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt

1.

Dem Antrag des Vorhabenträgers ALDI Grundstücksgesellschaft-BK 1 BV 7649 Kölleda GmbH & Co. KG, Herten, vom 08.08.2024 auf Einleitung eines Bauleitplanungsverfahrens nach § 12 Baugesetzbuch zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Einzelhandel „ALDI-Markt Kölleda“ in Kölleda - B-Plan Nr. 25 wird zugestimmt.

2.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 105/2, Flur 8, Gemarkung Kölleda

3.

Das Bauleitplanungsverfahren wird nach § 12 Baugesetzbuch durchgeführt.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Baurecht) für die Umsetzung der Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 882 m² auf zukünftig ca. 1.024 m“ sowie die Verlängerung des bereits bestehenden Leergutraumes zur Erreichung der Mehrwegfähigkeit geschaffen werden.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 19+1

davon anwesend: 12+1

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 38/6/2024

Neubau Feuerwehrgebäude FW Beichlingen u. Altenbeichlingen

B-Plan Nr. 25 Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt:

1.

Auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 Sondergebiet Feuerwehr „Beichlingen/Altenbeichlingen“ der Stadt Kölleda zugestimmt. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich auf dem gesamten Flurstück Nr. 117/2, Flur 5 der Gemarkung Beichlingen.

2.

Die hierfür erforderliche 1. partielle Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

3.

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen und dem Baurecht für die Errichtung des Feuerwehrgebäudes.

Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) markiert. Die Anlage 1 wird zum Beschlussinhalt erklärt.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 19+1

davon anwesend: 12+1

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 39/6/2024

Gemeindestraße Platz der Freundschaft im OT Burgwenden,

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem AZV „Finne“,

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:

Zur Absicherung der Finanzierung der Kostenbeteiligung aus der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Kölleda und dem AZV „Finne“ zur Herstellung der Teilflächen im Bereich der Straße und der Nebenanlagen der Gemeindestraße Platz der Freundschaft im OT Burgwenden wird die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 311.662,84 Euro beschlossen. Diese finanziellen Mittel werden aus der Kostenstelle 6210-9400 (Industriegleis, Sanierung) entnommen.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 19+1

davon anwesend: 12+1

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen