| 1. | Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda hat am 6. August 2024 die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, den Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Jahr 2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen. |
| 2. | Die Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda hat die Haushaltssatzung mit dem Schreiben vom 17. September 2024 zur Kenntnis genommen und gewürdigt. |
| 3. | Die Haushaltsstellen zum Projekt „Zukunft Region" - 6150.4140, 6150.4340, 6150.4440, 6150.6300, 6150.6540, 6150.9341 und 6150.9350 - wurden mit einem Sperrvermerk versehen. |
| 4. | Die Haushaltssatzung 2024 wird im Amtsblatt „Cölledaer Anzeiger" gem. § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht. |
| 5. | Die Haushaltssatzung und alle Anlagen werden gem. § 57 ThürKO mit Erscheinen dieser Ausgabe des Amtsblattes „Cölledaer Anzeiger" zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Kölleda während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. |
| 6. | Der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. |
Kölleda, den 21.10.2024
gez. Goldhorn
Gemeinschaftsvorsitzender