Titel Logo
Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Kleinneuhausen

Übersichtsplan zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bürgersolarpark Kleinneuhausen" gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bürgersolarpark Kleinneuhausen" beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Kleinneuhausen. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage schaffen.

Der Geltungsbereich zur Erstellung einer Agri-Photovoltaik-Anlage umfasst in der Gemarkung Kleinneuhausen in der Flur 2 die Flurstücke 278, 279, 280 und 281 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 276, in der Flur 3 die Flurstücke 321/1, 325, 326 und 327 sowie Teilflächen der Flurstücke 321/2 und 322 und in der Flur 4 die Flurstücke 328, 329, 330/1, 331/1, 332/1, 332/2, 333/1, 333/2, 333/3, 334, 335/1, 335/2, 336, 337/1, 337/2, 338, 339, 340, 341, 909, 910, 911 und 912.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht im Internet.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird zur Einsicht in der Zeit vom 04.11.2024 bis einschließlich 05.12.2024 auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda unter: www.vgem-koelleda.de bereit gehalten.

Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bürgerbüro der Stadt Kölleda, Markt 1, 99625 Kölleda, während der Dienststunden

Montag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 9.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Freitag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Stellungnahmen - schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. Michael Köhler

Bürgermeister