Der Gemeinderat vom Kleinneuhausen hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 den
Auslegungs- und Billigungsbeschluss des Vorentwurfes
für den Vorhaben- und Erschließungsplan
„Bürgersolarpark Kleinneuhausen“
gefasst.
Beschlussnummer: KNH / 7 /2024
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:
| 1. | Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“ in der Fassung vom 12.07.2024, bestehend aus Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen (Anlage 1) sowie Begründung (Anlage 2) wird gebilligt. |
| 2. | Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“ ist mit Begründung gemäß § 3 (1) BauGB öffentlich auszulegen. |
| 3. | Gleichzeitig soll gemäß § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Vorentwurfsplanung erfolgen. |
| 4. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Köhler
Bürgermeister