Die Erste Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sowie weiterer Aufgaben der VG Kölleda auf die Stadt Kölleda vom 09.06.2020 wurde rechtsaufsichtlich genehmigt und wird im Amtsblatt des Landkreises Sömmerda amtlich bekannt gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgemeinschaft Kölleda