Beschluss-Nr.: 14/3/2024
Klarstellungssatzung OT Altenbeichlingen
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda empfiehlt dem Stadtrat zur Beschlussfassung:
| 1. | Die vorliegende Klarstellungssatzung für den Ortsteil Altenbeichlingen, bestehend aus | |
| . | dem Satzungstext (Anlage 1), |
| . | der Karte (Anlage 2) und |
| . | der Begründung (Anlage 3) |
| wird beschlossen. | |
| 2. | Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 15/3/2024
Klarstellungssatzung OT Beichlingen
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda
empfiehlt dem Stadtrat zur Beschlussfassung:
| 1. | Die vorliegende Klarstellungssatzung für den Ortsteil Beichlingen, bestehend aus | |
| . | dem Satzungstext (Anlage 1), |
| . | der Karte (Anlage 2) und |
| . | der Begründung (Anlage 3) |
| wird beschlossen. | |
| 2. | Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 16/3/2024
Klarstellungssatzung OT Backleben
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda empfiehlt dem Stadtrat zur Beschlussfassung:
| 1. | Die vorliegende Klarstellungssatzung für den Ortsteil Backleben, bestehend aus | |
| . | dem Satzungstext (Anlage 1), |
| . | der Karte (Anlage 2) und |
| . | der Begründung (Anlage 3) |
| wird beschlossen. | |
| 2. | Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 17/3/2024
Klarstellungssatzung OT Burgwenden
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda empfiehlt dem Stadtrat zur Beschlussfassung:
| 1. | Die vorliegende Klarstellungssatzung für den Ortsteil Burgwenden, bestehend aus | |
| . | dem Satzungstext (Anlage 1), |
| . | der Karte (Anlage 2) und |
| . | der Begründung (Anlage 3) |
| wird beschlossen. | |
| 2. | Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 18/3/2024
Klarstellungssatzung OT Großmonra
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda empfiehlt dem Stadtrat zur Beschlussfassung:
| 1. | Die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Großmonra vom 23.11.2012 wird aufgehoben. | |
| 2. | Die vorliegende Klarstellungssatzung für den Ortsteil Großmonra, bestehend aus | |
| . | dem Satzungstext (Anlage 1), |
| . | der Karte (Anlage 2) und |
| . | der Begründung (Anlage 3) |
| wird beschlossen. | |
| 3. | Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 19/3/2024
Klarstellungssatzung OT Dermsdorf
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda empfiehlt dem Stadtrat zur Beschlussfassung:
| 1. | Die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Dermsdorf vom 10.11.2010 wird aufgehoben. | |
| 2. | Der Beschluss über die 1. Änderungssatzung der Klarstellungssatzung vom 07.06.2017 - Beschluss-Nr. 218/30/2017 - wird aufgehoben. | |
| 3. | Die vorliegende Klarstellungssatzung für den Ortsteil Dermsdorf, bestehend aus | |
| . | dem Satzungstext (Anlage 1), |
| . | der Karte (Anlage 2) und |
| . | der Begründung (Anlage 3) |
| wird beschlossen. | |
| 4. | Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 20/3/2024
Klarstellungssatzung OT Battgendorf
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda empfiehlt dem Stadtrat zur Beschlussfassung:
| 1. | Die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Battgendorf vom 10.11.2010 wird aufgehoben. | |
| 2. | Der Beschluss über die 2. Änderungssatzung der Klarstellungssatzung vom 07.06.2017 - Beschluss-Nr. 219/30/2017 - wird aufgehoben. | |
| 3. | Die vorliegende Klarstellungssatzung für den Ortsteil Battgendorf, bestehend aus | |
| . | dem Satzungstext (Anlage 1), |
| . | der Karte (Anlage 2) und |
| . | der Begründung (Anlage 3) |
| wird beschlossen. | |
| 4. | Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 21/3/2024
Klarstellungssatzung OT Kiebitzhöhe
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda empfiehlt dem Stadtrat zur Beschlussfassung:
| 1. | Die vorliegende Klarstellungssatzung für den Ortsteil Kiebitzhöhe, bestehend aus | |
| . | dem Satzungstext (Anlage 1), |
| . | der Karte (Anlage 2) und |
| . | der Begründung (Anlage 3) |
| wird beschlossen. | |
| 2. | Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 22/3/2024
Klarstellungssatzung Kernstadt Kölleda
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda empfiehlt dem Stadtrat zur Beschlussfassung:
| 1. | Die Klarstellungssatzung für die Kernstadt Kölleda vom 10.11.2010 wird aufgehoben. | |
| 2. | Die vorliegende Klarstellungssatzung für die Kernstadt Kölleda, bestehend aus | |
| . | dem Satzungstext (Anlage 1), |
| . | der Karte (Anlage 2) und |
| . | der Begründung (Anlage 3) |
| wird beschlossen. | |
| 3. | Die Anlagen 1-3 werden zum Beschlussinhalt erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 23/3/2024
Grundsatzbeschluss Erhebung v. Ausgleichsbeträgen -
Stadtsanierung „Altstadt“
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Kölleda zur Beschlussfassung:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt für die vorzeitige Ablösung des gesamten Ausgleichsbetrages folgende Veränderungen der Fristen zum Beschluss vom 14.11.2023 - Beschluss-Nr. 316/37/2023:
| 1. | Das Zahlungsziel für den Ablösebetrag wird verlängert bis zum 30.06.2025. |
| 2. | Verlängerung für die Vorlage der vom Eigentümer unterschriebenen Ablösevereinbarung bei der Stadtverwaltung bis 31.01.2025 (Posteingang Stadt). |
| Spätere Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn als Zahlungsziel ebenfalls der 30.06.2025 vereinbart werden kann. |
| 3. | Die Gewährung von Verfahrensabschläge in Höhe von 20 %, bei vorzeitiger Ablöse, werden beibehalten. |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 24/3/2024
Aufstellungsbeschluss
vorhabenbez. B-Plan Sondergebiet Einzelhandel „ALDI-Markt“
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Kölleda zur Beschlussfassung:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt
| 1. | Dem Antrag des Vorhabenträgers ALDI Grundstücksgesellschaft-BK 1 BV 7649 Kölleda GmbH & Co. KG, Herten, vom 08.08.2024 auf Einleitung eines Bauleitplanungsverfahrens nach § 12 Baugesetzbuch zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Einzelhandel „ALDI-Markt Kölleda“ in Kölleda - B-Plan Nr. 25 wird zugestimmt. |
| 2. | Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 105/2, Flur 8, Gemarkung Kölleda. |
| 3. | Das Bauleitplanungsverfahren wird nach § 12 Baugesetzbuch durchgeführt. |
| 4. | Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Baurecht) für die Umsetzung der Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 882 m² auf zukünftig ca. 1.024 m² sowie die Verlängerung des bereits bestehenden Leergutraumes zur Erreichung der Mehrwegfähigkeit geschaffen werden. |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 25/3/2024
Vergabe von Leistungen zur Bauausführung Heizzentrale Turnhalle OT Beichlingen
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:
Der Vergabe der Bauleistung zur Sanierung der Heizzentrale in der städtischen Sporthalle im OT Beichlingen wird gemäß des Vergabevorschlags an den wirtschaftlichsten Bieter
| Heizung und Sanitär Klemens Sieb GmbH |
| An der Waage 3, 99628 Buttstädt OT Kleinbrembach |
mit einer Auftragshöhe (brutto) in Höhe von 48.981,71 € mit 3 % Preisnachlass zugestimmt.
Zur Sicherung der Finanzierung dieses Auftrages wird als außerplanmäßige Ausgabe die Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 47.512,26 Euro genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 26/3/2024
Neubau Feuerwehrgebäude FW Beichlingen
u. Altenbeichlingen B-Plan Nr. 25 Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Kölleda zur Beschlussfassung:
| 1. | Auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 Sondergebiet Feuerwehr „Beichlingen/Altenbeichlingen" der Stadt Kölleda zugestimmt. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich auf dem gesamten Flurstück Nr. 117/2, Flur 5 der Gemarkung Beichlingen. |
| 2. | Die hierfür erforderliche 1. partielle Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. |
| 3. | Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen und dem Baurecht für die Errichtung des Feuerwehrgebäudes. |
Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) markiert. Die Anlage 1 wird zum Beschlussinhalt erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 27/3/2024
Beschluss Vergabe Bauleistung
Sanierung Brücke Battgendorfer Dorfstraße
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:
Die Vergabe der Leistungen zur Instandsetzung Brücke über den Hirschbach in Battgendorf, Dorfstraße, erfolgt gem. geprüften Angebot an die Fachfirma:
| Bennert GmbH |
| Betrieb für Bauwerksicherung |
| Meckfelder Straße 2, 99102 Klettbach |
In Höhe von: 19.477,46 €
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 28/3/2024
Grundhafte Sanierung kommunale Straße „Langer Weg“ in Kölleda - Vergabe der Leistungen Erarbeitung Baugrundgutachten
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:
Der Vergabe der Leistungen für die Erarbeitung eines Baugrundgutachtens für die Baumaßnahme „Sanierung kommunale Straße „Langer Weg“ einschl. Regenwasserkanal und Regenrückhaltung“ wird an den wirtschaftlichsten Bieter
| Ingenieurconsult Baugrund und Grundbau GmbH, |
| Alexander-Puschkin-Promenade 12, 99706 Sondershausen, |
mit einer Auftragshöhe (brutto) in Höhe von 16.119,80 € zugestimmt.
Zur Absicherung der Finanzierung wird die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.119,80 € genehmigt. Die v.g. finanziellen Mittel werden aus der Kostenstelle 6210-9400 entnommen und der Kostenstelle 6300-9556 zugeführt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 29/3/2024
Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportstätte Kölleda, Tiefbauarbeiten Zisternenanlage, Vakuumwasserhaltung und Zubehör -
Vergabe der Leistungen zur Bauausführungen
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:
Der Vergabe der Tiefbauleistungen zur Errichtung einer Zisterne mit Zubehör sowie Vakuumwasserhaltung und Zubehör im Zuge der Sanierung der Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportstätte in Kölleda wird gemäß Vergabevorschlag an den wirtschaftlichsten Bieter
| TUG GmbH & Co. KG Rastenberg |
| Carl-Zeiss-Ring 15, 99636 Rastenberg, |
mit einer Auftragshöhe (brutto) in Höhe von 71.503,22 € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 4+1
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |