Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
| I | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in der öffentlichen Sitzung am 15.10.2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandel "Erweiterung Aldi-Markt in Kölleda" gefasst.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.
| Il | Anlass und Ziel |
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Baurecht) für die Umsetzung der Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 882 m2 auf zukünftig ca. 1.024 m2 sowie die Verlängerung des bereits bestehenden Leergutraumes zur Errichtung der Mehrwegfähigkeit geschaffen werden.
| III | Geltungsbereich des Bebauungsplans |
Der 0,9323 ha große Geltungsbereich umfasst das Flurstück 105/2 von Flur 8 der Gemarkung Kölleda (siehe Anlage Planteil Vorentwurf).
| IV | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Aldi-Markt in Kölleda" einschl. Begründung zum Vorentwurf erfolgt im Zeitraum
vom 29.11.2024 bis einschl. 06.01.2025
durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Kölleda unter
www.koelleda.de/Stadt/amtliche Bekanntmachungen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum einzusehen, im Bauamt der Stadtverwaltung Kölleda, Markt l, 99625 Kölleda während der Dienststunden
| Montag | von | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr |
| Dienstag | von | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr |
| Freitag | von | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. |
Eine tel. Terminvereinbarung wird empfohlen unter 03635 450 133 oder 03635 450 127.
Während der Dauer der Veröffentlichung können zu diesem Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: bauamt@koelleda.de übermittelt werden.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an
| Stadt Kölleda - Bauamt |
| Markt 1, 99625 Kölleda |
zu senden oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung, Markt 1, 99625 Kölleda (Zimmer 7) zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnamen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.
Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des o.g. Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Nachbargemeinden sowie die planberührenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig beteiligt.
Kölleda, den 12.11.2024
gez. Uwe Kraneis
Bürgermeister Stadt Kölleda
Anlage zur Bekanntmachung:
Lageplan Geltungsbereich:
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Flurstück 105/2, Flur 8, Gemarkung Kölleda