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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der VG Kölleda

Benutzungsordnung

für das Dorfgemeinschaftshaus auf der Festwiese in Großneuhausen

Das Dorfgemeinschaftshaus Großneuhausen ist Eigentum der Gemeinde Großneuhausen. Damit ist die Kommune, vertreten durch den Bürgermeister, Hausherr.

1.

Das Dorfgemeinschaftshaus steht allen Vereinen, Parteien und Organisationen der Gemeinde zur gebührenfreien Nutzung, wenn sie, laut beim Kreisgericht hinterlegter Satzung, getreu dem Grundgesetz sind, zur Verfügung.

2.

Alle privaten Nutzer können die Räumlichkeiten und das Außengelände gebührenpflichtig nutzen.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung.

Mieter haben vor der Schlüsselübergabe eine Kaution von 100,00 Euro zu hinterlegen. Diese wird bei Erfüllung des Mietvertrages wieder ausgezahlt.

3.

Der Gemeinderat bestimmt

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den Inhalt der Gebührenordnung.

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Koordinierung von baulichen Erhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen.

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Bestimmen eines Termin- und Schlüsselverantwortlichen, der das Termintagebuch führt, die Schlüssel verwaltet, auf Ordnung und Sauberkeit achtet und den Nutzungsvertrag abschließt.

Der Bürgermeister schlichtet bei Überschneidungen von Nutzungsterminen und achtet darauf, dass jeder Verein fair seine Nutzungsansprüche verwirklichen kann. Vereinsansprüche sind Privatansprüchen übergeordnet. Historisch gewachsene Termine (z.B. Volksfeste, Ausstellungen, usw.) der Nutzung haben Vorrang gegenüber privat-familiären. Bürger des Ortes haben Vorrang bei der Vergabe vor Auswärtigen.

4.

Der Schlüsselverantwortliche führt den Belegungskalender und rechnet mit dem Nutzer / Mieter nach den Festlegungen der „Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshauses auf der Festwiese in Großneuhausen" ab. Der Belegungskalender liegt im Dorfgemeinschaftshaus (Küche) aus, damit Bürgermeister und Beigeordnete in Sonderfällen auch Eintragungen vornehmen können.

Beide verständigen dann den Schlüsselverantwortlichen über die Terminvergaben.

5.

Terminvergaben für die Nutzung in einem Geschäftsjahr dürfen frühestens 1 Jahr vor dem geplanten Termin eingetragen werden. Der ab diesem Zeitpunkt zeitlich früher Antragende hat Vorrecht unter Beachtung der Punkte 2 und 3. Um Irritationen zu vermeiden, hat jeder Bürger das Recht der Einsicht in den Terminkalender des laufenden und folgenden Jahres. Der Schlüsselverantwortliche wird alle 2 Jahre (1. Gemeinderatssitzung im geraden Jahr) von dem Gemeinderat neu gewählt. Das Amt wird vorher ausgeschrieben (Aushang Schaukästen). Der Schlüsselverantwortliche erhält als Anerkennung für seine ehrenamtliche Tätigkeit 120,00 Euro zum Jahresende.

6.

Jeder Nutzer hat bei Übergabe der Räumlichkeiten

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alle Schlüssel wieder abzugeben.

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alle Räume feucht gewischt.

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Toiletten gereinigt.

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Öfen entascht.

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Fenster geschlossen.

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Außengelände entmüllt zu übergeben.

Der Müll ist zu Hause zu entsorgen.

Gegen einen Aufpreis in Höhe von 50,00 Euro pro Raum wird die Reinigung vom Vermieter übernommen.

7.

Entstehen Schäden am Gebäude und Inventar (einschließlich Markise), so haftet der Nutzer (Verein, Organisation, Privatperson) für die Schäden.

8.

Die Pflege der Außenanlagen geschieht durch den Gemeindearbeiter.

9.

Die Benutzungsordnung tritt am Tage der Beschlussfassung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 26.03.2019 außer Kraft.

Großneuhausen, den 12.09.2024

gez. Köther — Siegel

Bürgermeister