§ 1
Geltungsbereich
Die Gebührenordnung gilt für die folgende öffentliche Einrichtung der Gemeinde Großneuhausen:
| Dorfgemeinschaftshaus |
§ 2
Gebührenerhebung
Die Gemeinde Großneuhausen erhebt für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung.
§ 3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind alle Antragsteller, welche die Benutzung der Räumlichkeiten der Gemeinde Großneuhausen in Anspruch nehmen.
Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 4
Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht mit der Bestätigung des Antrages und der Schlüsselübergabe durch die Gemeinde und endet mit Wirksamwerden der Abmeldung oder mit der Übergabe des Schlüssels an die Gemeinde.
§ 5
Fälligkeit
Die nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhobene Gebühr wird am Tag der Schlüsselübergabe fällig.
§ 6
Benutzungsgebühren
Für Veranstaltungen und Familienfeiern werden folgende Benutzungsgebühren erhoben:
| 1. | Großer Raum. inkl. Außenanlage | ||
| a) | Verkaufsveranstaltungen und Werbeveranstaltungen mit und ohne gastronomischer Versorgung | 150,00 € / pro Tag |
| b) | private Feierlichkeiten | 100,00 € / pro Tag |
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| 2. | Kleiner Raum, inklusive Außenanlage | ||
| a) | Verkaufsveranstaltungen und Werbeveranstaltungen mit und ohne gastronomischer Versorgung | 70,00 € / pro Tag |
| b) | private Feierlichkeiten | 50,00 € / pro Tag |
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| 3. | Außenanlage inkl. Toiletten und Küche | 50,00 € / pro Tag | |
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| 4. | Es sind vor jeder Schlüsselübergabe zur Durchführung von Veranstaltungen für die oben genannten Objekte 100,00 € als Kautionen zu zahlen. | ||
| Die Kaution wird am nächsten Tag zurückgezahlt, wenn der Schlüssel zurückgegeben wird und die Räume ordnungsgemäß abgenommen wurden. | ||
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| 5. | Für die Nutzung der Heizung sowie Strom wird der Verbrauch nach Zählerstand genau abgerechnet. | ||
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| 6. | Gegen einen Aufpreis in Höhe von 50,00 € pro Raum wird die Reinigung vom Vermieter übernommen. | ||
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| 7. | Die Räume, einschließlich aller Nebenanlagen, stehen allen ortsansässigen Vereinen, Organisationen, Kindereinrichtungen und den Seniorenveranstaltungen der Kirche oder gemeinnütziger Organisationen und Ehrenbürgern der Gemeinde Großneuhausen kostenlos zur Verfügung. | ||
§ 7
Inkrafttreten
Die Gebührenordnung tritt am Tag der Beschlussfassung in Kraft.
Großneuhausen, den 16.08.2024
gez. Köther — Siegel
Bürgermeister