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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der VG Kölleda

Gebührenordnung

über die Erhebung von Gebühren bei der Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses der Gemeinde Großneuhausen

§ 1

Geltungsbereich

Die Gebührenordnung gilt für die folgende öffentliche Einrichtung der Gemeinde Großneuhausen:

Dorfgemeinschaftshaus

§ 2

Gebührenerhebung

Die Gemeinde Großneuhausen erhebt für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung.

§ 3

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind alle Antragsteller, welche die Benutzung der Räumlichkeiten der Gemeinde Großneuhausen in Anspruch nehmen.

Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 4

Entstehen der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht mit der Bestätigung des Antrages und der Schlüsselübergabe durch die Gemeinde und endet mit Wirksamwerden der Abmeldung oder mit der Übergabe des Schlüssels an die Gemeinde.

§ 5

Fälligkeit

Die nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhobene Gebühr wird am Tag der Schlüsselübergabe fällig.

§ 6

Benutzungsgebühren

Für Veranstaltungen und Familienfeiern werden folgende Benutzungsgebühren erhoben:

1.

Großer Raum. inkl. Außenanlage

a)

Verkaufsveranstaltungen

und Werbeveranstaltungen

mit und ohne gastronomischer Versorgung

150,00 € /

pro Tag

b)

private Feierlichkeiten

100,00 € /

pro Tag

2.

Kleiner Raum, inklusive Außenanlage

a)

Verkaufsveranstaltungen

und Werbeveranstaltungen

mit und ohne gastronomischer Versorgung

70,00 € /

pro Tag

b)

private Feierlichkeiten

50,00 € /

pro Tag

3.

Außenanlage inkl. Toiletten und Küche

50,00 € /

pro Tag

4.

Es sind vor jeder Schlüsselübergabe zur Durchführung von Veranstaltungen für die oben genannten Objekte 100,00 € als Kautionen zu zahlen.

Die Kaution wird am nächsten Tag zurückgezahlt, wenn der Schlüssel zurückgegeben wird und die Räume ordnungsgemäß abgenommen wurden.

5.

Für die Nutzung der Heizung sowie Strom wird der Verbrauch nach Zählerstand genau abgerechnet.

6.

Gegen einen Aufpreis in Höhe von 50,00 € pro Raum wird die Reinigung vom Vermieter übernommen.

7.

Die Räume, einschließlich aller Nebenanlagen, stehen allen ortsansässigen Vereinen, Organisationen, Kindereinrichtungen und den Seniorenveranstaltungen der Kirche oder gemeinnütziger Organisationen und Ehrenbürgern der Gemeinde Großneuhausen kostenlos zur Verfügung.

§ 7

Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt am Tag der Beschlussfassung in Kraft.

Großneuhausen, den 16.08.2024

gez. Köther — Siegel

Bürgermeister