Beschluss-Nr. KNH/7/2024:
Auslegungs- und Billigungsbeschluss des Vorentwurfes für den Vorhaben- und Erschließungsplan „Bürgersolarpark Kleinneuhausen"
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:
| 1. | Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Kleinneuhausen" in der Fassung vom 12.07.2024, bestehend aus Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen (Anlage 1) sowie Begründung (Anlage 2) wird gebilligt. |
| 2. | Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Kleinneuhausen" ist mit Begründung gemäß § 3 (1) BauGB öffentlich auszulegen. |
| 3. | Gleichzeitig soll gemäß § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Vorentwurfsplanung erfolgen. |
| 4. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte:
6+1, davon anwesend 5+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |