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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 11/2025
Nichtamtlicher Teil
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Kulturelles und Unterhaltung

Einblattdruck zu einer Hexenverbrennung in Derenburg 1555

Der Aberglaube ist wahrscheinlich so alt wie die Menschheit selbst. Gerade der Glaube an Frauen, die mit dem Teufel in Bunde stehen, auf einem Besen durch die Lüfte reiten und mit schwarzer Magie ihren Mitmenschen Schaden zufügen, hat sich in den Köpfen der Menschen besonders lange gehalten. Seinen traurigen Höhepunkt erreichte dieser Aberglaube in den Hexenprozessen des 16. und 17. Jahrhunderts, in denen abertausende Frauen und Männer aufgrund von Vermutungen und Anschuldigungen gefoltert und hingerichtet wurden. Auch aus unserer Gegend sind solche Hexenprozesse überliefert, wie das folgende Beispiel darstellen soll.

Im Jahre 1674 lebte im Dorf Bilzingsleben eine Frau namens Elisabeth Esperstädt, die unter den Dorfbewohnern nicht sonderlich beliebt war. Insgesamt 13 Ankläger gaben an, dass sie oder ihre Familienmitglieder von der Esperstädt behext worden sind oder ihr Vieh durch ihre Hand gestorben sei. Andere sprachen von einer Läuseplage in ihrem Haus, nachdem sie sich mit der vermeintlichen Hexe gestritten haben. Eine Mutter machte die Esperstädt sogar direkt für den Tod ihres Kindes verantwortlich.

Diese Anschuldigungen nahmen mitunter absurde Ausmaße an, sodass einige Dorfbewohner angeblich sahen, wie ein Drache ins Haus der Esperstädt geflogen sei. Die Anklagen wurden vom Amt Sachsenburg an den Leipziger Schöffenstuhl weitergereicht, welcher ein endgültiges Urteil fällte: sollte Elisabeth Esperstädt den Dorfbewohnern gegenüber nicht bekennen, dass sie eine Hexe ist, soll der Scharfrichter die Angeklagte erst durch das Zeigen, dann durch die Anwendung der Folterinstrumente zu einem Geständnis bringen. Sollte sie auch das aushalten, sei der Scharfrichter befugt, sie mit Bändern so eng einzuschnüren, dass sie endlich gesteht.

Nachdem die Angeklagte durch das Einschnüren der Bänder zusammenbrach und endlich gestand, dass sie eine Hexe sei und es mit dem Teufel getrieben habe, stand das Endurteil fest: die Verbrennung auf dem Scheiterhaufen.

So kam es, dass Elisabeth Esperstädt wie viele vor ihr, am 27. November 1674 auf der Hexenwiese bei Gorsleben verbrannt wurde.

von Felix Horch

Sachbearbeiter Archiv Kölleda