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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der VG Kölleda

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda 2025

1.

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda hat am 2. September 2025 die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, den Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Jahr 2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda hat die Haushaltssatzung mit dem Schreiben vom 2. Oktober 2025 zur Kenntnis genommen und gewürdigt.

3.

Die Haushaltssatzung 2025 wird im Amtsblatt „Cölledaer Anzeiger" gem. § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.

4.

Die Haushaltssatzung und alle Anlagen werden gem. § 57 ThürKO mit Erscheinen dieser Ausgabe des Amtsblattes „Cölledaer Anzeiger" zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Kölleda während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

5.

Der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Kölleda, den 02.10.2025

gez. Goldhorn

Gemeinschaftsvorsitzender

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

(Landkreis Sömmerda)

für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 ThürKO, vom 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI S. 41) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben

1.310.660 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben

954.497 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda erhebt von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 0,00 € / Einwohner.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Kölleda, den 02.10.2025 — Siegel

gez. Goldhorn

Gemeinschaftsvorsitzender