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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Interessenbekundungsverfahren P.-Hofmann-Str.3

Quelle: Gaja® Matrix Stadt Kölleda

Bekanntmachung Interessenbekundungsverfahren

für die gewerbliche Nutzung einer Stadtimmobilie in Kölleda

Die Stadt Kölleda führt ein Interessenbekundungsverfahren für eine gewerbliche Nutzung einer Stadtimmobilie mit Wohnnutzung durch.

1.

Kurze Beschreibung des Objektes

Das Grundstück, welches Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens ist, befindet sich in der Prof.-Hofmann-Straße 3 in 99625 Kölleda im Stadtzentrum von Kölleda. Die genaue Lage des Grundstücks kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden. Das Grundstück ist zurzeit unbebaut.

Das Grundstück umfasst ca. 507 m² Grundfläche und soll mit einem 2-geschossigen Gebäude zur gewerblichen Nutzung, alternativ kann auch die Nutzung als Gewerbe- und Wohnhaus vorgesehen werden, bebaut werden. Eine reine Wohnnutzung ist ausgeschlossen.

Anforderungen an das Gebäude:

-

Das Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet „Altstadt Kölleda“ und

-

im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Kölleda sowie

-

im Geltungsbereich des Denkmalensembles „Altstadt Kölleda“.

-

Errichtet werden soll ein Gebäude mit 2 Vollgeschossen,

-

alternativ mit ausgebautem Dachgeschoss.

-

Barrierefreiheit für die Nutzung des gesamten Gebäudes;

-

eigene Zufahrt zum Grundstück;

-

Stellplätze auf dem Grundstück;

-

Das Grundstück ist erschlossen über die Prof.-Hofmann-Straße.

2.

Anforderungen an den zukünftigen Nutzer

-

Aufbau/Sicherung eines dauerhaften Betriebes inkl. Übernahme der Rechte/Pflichten als Hauptmieter

-

Im Fall des Abschlusses eines Mietvertrages verpflichtet sich der zukünftige Nutzer, die Gewerbeflächen langfristig (mindestens 10 Jahre) zu mieten.

3.

Ihre Interessenbekundung sollte insbesondere enthalten

a.

Darstellung des Unternehmens mit Ansprechpartnern, Gesellschaftsform und wirtschaftliche Darstellung der letzten 3 Jahre

b.

Darstellung der geplanten Nutzung hinsichtlich der Führung des Betriebes, Organisationsform, Wirtschaftskonzept

c.

Verpflichtung zum Abschluss eines längerfristigen (mindestens 10 Jahre) Mietvertrages

d.

Grobkonzept zum Platzbedarf

Ihre Interessenbekundung soll die Stadt zunächst in die Lage versetzen, sich über die Tragfähigkeit/Nutzungsmöglichkeit entsprechend des eingereichten Grobkonzepts ein Bild zu machen. Daran knüpfen sich für keine der beteiligten Parteien resultierende Rechtsfolgen bzw. vorvertragliche Ansprüche an. Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird die Stadt entscheiden, ob bzw. mit wem weitere Vertragsverhandlungen geführt werden.

Hinsichtlich des Weiteren zeitlichen Ablaufes wird aktuell von folgenden Rahmenbedingungen ausgegangen:

-

Entscheidungen der Stadt Kölleda

2024

-

Konzeption/Planung/Genehmigungen

2024/2025

-

frühestmöglicher Baubeginn

2026

 — 

4.

Rahmenbedingungen für die Teilnahme

am Interessenbekundungsverfahren:

Diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Interessenbekundungen, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB/UvGO unterliegen.

Rechtliche oder finanzielle Forderungen (z.B. Aufwendungsersatz, Schadenersatz oder Kostenerstattung) oder Ansprüche auf Vertragsschluss oder Ausführung der Maßnahme seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am formlosen Interessenbekundungs- und Verhandlungsverfahren nicht. Insbesondere entsprechen auch keine Ansprüche gegen die Stadt auf Grund geführter Vertragsverhandlungen oder aus dem Grundsatz des sog. „Verschuldens vor bzw. bei Vertragsabschluss (Culpa in Contrahendo)“.

Die beabsichtigte Kooperation bzw. die geplanten Transaktionen werden auch mit anderen potentiellen Partnern besprochen. Aus diesem Grund steht es der Stadt frei, Verhandlungen im Zusammenhang mit diesem Projekt zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung zu beenden.

5.

Sonstige Hinweise zum Verfahren

Sie können nach rechtzeitiger vorheriger Absprache das Grundstück besichtigen. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Bauamtes der Stadtverwaltung Kölleda unter 03635 450 133.

Die Interessenbekundung ist zu richten an:

Stadt Kölleda, Bauamt, 99625 Kölleda, Markt 1,

Bewerbungsfrist:

Die Einreichungsfrist endet am 31. März 2024.

Die Interessenbekundungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „Interessenbekundungsverfahren Prof.-Hofmann-Str. 3 in Kölleda“ zu übergeben bzw. einzureichen.

Kölleda, den 08.11.2023

Riedel

Bürgermeister

Stadt Kölleda

Anlage:

Pläne zur Lage des Grundstücks