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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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35. GBA vom 24.10.23

Beschluss-Nr. 191/35/2023

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25

Wohngebiet „Am Wilden Graben, nördlicher Teilbereich“ in Kölleda

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Kölleda zur Beschlussfassung:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 Wohngebiet „Am Wilden Graben nördlicher Teilbereich“ in Kölleda als allgemeines Wohngebiet. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke in der Flur 2 der Gemarkung Kölleda:

Flurstück Nr. 107/27, 107/31, 107/32 und 107/33

Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) markiert. Die Anlage 1 wird zum Beschlussinhalt erklärt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1

davon anwesend: 6+1

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 192/35/2023

Beschluss zur Vergabe von Honorarleistungen -

Energetisches Stadtquartierskonzept

„Bahnhofsiedlung/W.-Pieck-Ring“ in Kölleda

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Kölleda zur Beschlussfassung:

Die Vergabe der Planungsleistungen für die Erarbeitung des energetischen Stadtquartierkonzepts „Bahnhofssiedlung/W.-Pieck-Ring“ Kölleda erfolgt auf der Grundlage des Planerauswahlverfahrens an das Büro

DSK Deutsche Stadt- und

Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

Erfurter Str. 11, 99423 Weimar

mit einer Brutto-Honorarsumme in Höhe von 124.950,00 €.

Die Finanzierung dieser Leistungen ist in der Kostenstelle 6150-9406 des Haushaltsplanes der Stadt Kölleda abgesichert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1

davon anwesend: 6+1

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 193/35/2023

Beschluss zur Vergabe von Honorarleistungen -

Energetisches Stadtquartierskonzept „Altstadt“ in Kölleda

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Kölleda zur Beschlussfassung:

Die Vergabe der Planungsleistungen für die Erarbeitung des energetischen Stadtquartierkonzepts „Altstadt“ Kölleda erfolgt auf der Grundlage des Planerauswahlverfahrens an das Büro

DSK Deutsche Stadt- und

Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

Erfurter Str. 11, 99423 Weimar

mit einer Brutto-Honorarsumme in Höhe von 129.948,00 €.

Die Finanzierung dieser Leistungen ist in der Kostenstelle 6150-9406 des Haushaltsplanes der Stadt Kölleda abgesichert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1

davon anwesend: 6+1

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 194/35/2023

Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Gewerbegebiet „Kölleda-Kiebitzhöhe“ (Altstandort) in der Fassung der 2. Änderung

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat Kölleda zur Beschlussfassung:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt für den beantragten Bauvorbescheides zum „Neubau von 2 Logistikhallen mit Büro- und Sozialtrakt“ auf dem Baugrundstück Im Funkwerk 1 in Kölleda (Flurstück 7/12, Flur 4, Gemarkung Kölleda) nachfolgenden vorliegenden 2 Befreiungsanträgen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kölleda-Kiebitzhöhe“ in der Fassung der 2. Änderung gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch zuzustimmen:

1.

Befreiung von der festgesetzten offenen Bauweise

Überschreitung der Gebäudelänge

für die Halle 1 um 71,20 m auf insgesamt 121,20 m und

für die Halle 2 um 14,60 m auf insgesamt 64,60 m.

2.

Befreiung von der Festsetzung Nr. 4.7 - Wandhöhe

Überschreitung der Wandhöhe für

Halle 1 um 6,16 m auf insgesamt 15,16 m und

Halle 2 um 5,76 m auf insgesamt 14,76 m.

Das gemeindliche Einvernehmen wird für das im Rahmen einer Bauvoranfrage beantragte Bauvorhaben erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1

davon anwesend: 6+1

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 195/35/2023

Vergabe von Planungsleistungen für die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Kölleda

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda beschließt die Vergabe der Leistungen zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Kölleda nach Auswertung des Planerauswahlverfahrens an den wirtschaftlichsten Bieter

DSK Deutsche Stadt- und

Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

Erfurter Straße 11, 99423 Weimar

mit einer Auftragssumme in Höhe von 83.000,00 Euro brutto.

Zur Finanzierung dieser Leistungen sind finanzielle Mittel in der Auftragshöhe für den Haushalt 2024 einzuplanen.

Die Beauftragung der Leistungen zur Fortschreibung des ISEK auf Grund des Vergabebeschlusses ist an die Vorlage der Genehmigung des förderunschädlichen Vorhabenbeginns oder des Bewilligungsbescheids gebunden.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1

davon anwesend: 6+1

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 196/35/2023

Sanierungsgebiet Altstadt Kölleda -

Vertrag zur städtebaulichen Oberleitung im Geltungsbereich der Sanierungssatzung

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda beschließt, den in der Anlage 1 beigefügten Vertrag zur Fortführung der städtebaulichen Oberleitung im Sanierungsgebiet „Altstadt Kölleda“ für die Jahre 2024 und 2025 mit dem

Planungsbüro Lichte,

Schwerstedter Str. 5, 99439 Am Ettersberg

abzuschließen. Die Anlage 1 wird zum Beschlussinhalt erklärt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1

davon anwesend: 6+1

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 197/35/2023

Stadtsanierung „Altstadt“ Kölleda -

Grundsatzbeschluss über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen (vorzeitige Ablöse)

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Kölleda zur Beschlussfassung:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt,

1.

Die Ablösung des gesamten Ausgleichsbetrages wird vor Abschluss der Sanierung im Sanierungsgebiet „Altstadt Kölleda“ zugelassen.

2.

Grundstückseigentümer, die den Ausgleichsbetrag vor Abschluss der Sanierung im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung fristgemäß vorzeitig ablösen, erhalten einen Verfahrensnachlass in Höhe von 20 % auf den Ausgleichsbetrag.

3.

Zahlungsziel für den Ablösebetrag ist der 31.12. 2024.

4.

Die vom Eigentümer unterschriebene Ablösevereinbarung soll bis spätestens 30.09.2024 bei der Stadtverwaltung Kölleda vorliegen (Posteingang Stadt). Spätere Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn als Zahlungsziel ebenfalls der 31.12.2024 vereinbart werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1

davon anwesend: 6+1

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 198/35/2023

Vergabe von Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 Wohngebiet Bahnhofsviertel in Kölleda

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 - Wohngebiet „Bahnhofsviertel“ in Kölleda im Ergebnis des Planerauswahlverfahrens an den wirtschaftlichsten Bieter

Stadtplanungsbüro Dr. Walther und Walther,

Storchmühlenweg 13, 99089 Erfurt,

mit einer Auftragssumme in Höhe von 77.859,98 Euro brutto.

Zur Finanzierung dieser Leistungen sind finanzielle Mittel in der Auftragshöhe für den Haushalt 2024 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1

davon anwesend: 6+1

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen