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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Gebührenordnung für die Benutzung der kommunalen Räumlichkeiten und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Kölleda

Gebührenordnung

für die Benutzung der kommunalen Räumlichkeiten und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Kölleda

Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 mit Beschluss-Nr. 280/34/2023 nachstehende privatrechtliche Gebührenordnung für die kommunalen Räumlichkeiten und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Kölleda beschlossen.

§ 1

Geltungsbereich

Die Gebührenordnung gilt für die folgenden öffentlichen Einrichtungen der Stadt Kölleda:

Dorfgemeinschaftshaus Altenbeichlingen

Dorfgemeinschaftshaus Backleben

Dorfgemeinschaftshaus Battgendorf

Dorfgemeinschaftshaus Beichlingen

Dorfgemeinschaftshaus Burgwenden

Dorfgemeinschaftshaus Dermsdorf

Dorfgemeinschaftshaus Großmonra

Dorfgemeinschaftshaus Kiebitzhöhe

Funkwerkmuseum

Rittergut

Schützenhaus

alter Sportplatz

Sportlerheim

ehem. Feuerwehrgebäude Battgendorf

Turnhalle Beichlingen

§ 2

Gebührenerhebung

Die Stadt Kölleda erhebt für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung.

§ 3

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind alle Antragsteller, welche die Benutzung der Räumlichkeiten und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Kölleda in Anspruch nehmen. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 4

Entstehen der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht mit der Bestätigung des Antrages durch die Bevollmächtigten der Stadt Kölleda und endet mit Wirksamwerden der Abmeldung oder mit der Übergabe des Schlüssels an die Stadt.

§ 5

Fälligkeit

Die nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhobene Gebühr wird spätestens am Tage der Übergabe fällig.

§ 6

Nutzungsgebühren

Für Veranstaltungen und Familienfeiern werden folgende Benutzungsgebühren je Nutzung und Nutzungstag erhoben:

Es sind vor jeder Schlüsselübergabe zur Durchführung von Veranstaltungen für die oben genannten Objekte 150,00 € als Kautionen zu zahlen. Die Kaution wird zurückgezahlt, wenn der Schlüssel zurückgegeben und die Räume ordnungsgemäß abgenommen wurden.

§ 7

Ausnahmen

1. Nutzung durch Vereine

Grundsätzlich erhalten eingetragene Vereine mit Sitz in der Stadt Kölleda, deren Gemeinnützigkeit anerkannt wurde, für die Durchführung ihrer satzungsgemäßen Vereinstätigkeit die Räumlichkeiten kostenlos. Die Räumlichkeiten sind in einem ordentlichen und gereinigten Zustand zu übergeben.

2. Städtische Veranstaltungen

Veranstaltungen der Stadt Kölleda sowie deren Einrichtungen in freier Trägerschaft (Kindergärten) sind kostenfrei.

§ 8

Gleichstellung

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

§ 9

Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt zum 01.07.2023 in Kraft. Die bis dahin geltenden Gebührenordnungen der Stadt Kölleda sowie der Ortsteile treten zum 01.07.2023 außer Kraft.

Kölleda, 28.06.2023

Lutz Riedel

Bürgermeister