Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 mit Beschluss-Nr. 280/34/2023 nachstehende privatrechtliche Gebührenordnung für die kommunalen Räumlichkeiten und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Kölleda beschlossen.
§ 1
Geltungsbereich
Die Gebührenordnung gilt für die folgenden öffentlichen Einrichtungen der Stadt Kölleda:
| • | Dorfgemeinschaftshaus Altenbeichlingen |
| • | Dorfgemeinschaftshaus Backleben |
| • | Dorfgemeinschaftshaus Battgendorf |
| • | Dorfgemeinschaftshaus Beichlingen |
| • | Dorfgemeinschaftshaus Burgwenden |
| • | Dorfgemeinschaftshaus Dermsdorf |
| • | Dorfgemeinschaftshaus Großmonra |
| • | Dorfgemeinschaftshaus Kiebitzhöhe |
| • | Funkwerkmuseum |
| • | Rittergut |
| • | Schützenhaus |
| • | alter Sportplatz |
| • | Sportlerheim |
| • | ehem. Feuerwehrgebäude Battgendorf |
| • | Turnhalle Beichlingen |
§ 2
Gebührenerhebung
Die Stadt Kölleda erhebt für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung.
§ 3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind alle Antragsteller, welche die Benutzung der Räumlichkeiten und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Kölleda in Anspruch nehmen. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 4
Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht mit der Bestätigung des Antrages durch die Bevollmächtigten der Stadt Kölleda und endet mit Wirksamwerden der Abmeldung oder mit der Übergabe des Schlüssels an die Stadt.
§ 5
Fälligkeit
Die nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhobene Gebühr wird spätestens am Tage der Übergabe fällig.
§ 6
Nutzungsgebühren
Für Veranstaltungen und Familienfeiern werden folgende Benutzungsgebühren je Nutzung und Nutzungstag erhoben:
| Objekt | Nutzungsart | Gebühr je Nutzungstag |
| DGH Altenbeichlingen | privat gewerblich | 50,00 € 100,00 € |
| DGH Backleben | privat gewerblich | 50,00 € 100,00 € |
| DGH Battgendorf untere Etage — obere Etage | — privat gewerblich privat gewerblich | — 90,00 € 180,00 € 45,00 € 90,00 € |
| DGH Beichlingen | privat gewerblich | 50,00 € 100,00 € |
| DGH Burgwenden | privat gewerblich | 50,00 € 100,00 € |
| DGH Dermsdorf | privat gewerblich | 90,00 € 180,00 € |
| DGH Großmonra | privat gewerblich | 100,00 € 200,00 € |
| DGH Kiebitzhöhe | privat gewerblich | 50,00 € 100,00 € |
| Funkwerkmuseum | privat gewerblich | 100,00 € 200,00 € |
| Rittergut | privat gewerblich Miete Tische eckig Miete Tische rund Miete Stühle | 230,00 € 430,00 € 3,00 € / Stück 4,00 € / Stück 0,50 € / Stück |
| Schützenhaus Saal — Bar — Clubraum | — privat gewerblich privat gewerblich privat gewerblich | — 250,00 € 500,00 € 60,00 € 120,00 € 80,00 € 160,00 € |
| alter Sportplatz | privat gewerblich | 80,00 € 160,00 € |
| Sportlerheim | privat gewerblich | 100,00 € 200,00 € |
| ehem. Feuerwehrgebäude Battgendorf | privat gewerblich | 30,00 € 60,00 € |
| Turnhalle Beichlingen | privat gewerblich je Stunde privat je Stunde gewerblich | 50,00 € 100,00 € 10,00 € 25,00 € |
Es sind vor jeder Schlüsselübergabe zur Durchführung von Veranstaltungen für die oben genannten Objekte 150,00 € als Kautionen zu zahlen. Die Kaution wird zurückgezahlt, wenn der Schlüssel zurückgegeben und die Räume ordnungsgemäß abgenommen wurden.
§ 7
Ausnahmen
1. Nutzung durch Vereine
Grundsätzlich erhalten eingetragene Vereine mit Sitz in der Stadt Kölleda, deren Gemeinnützigkeit anerkannt wurde, für die Durchführung ihrer satzungsgemäßen Vereinstätigkeit die Räumlichkeiten kostenlos. Die Räumlichkeiten sind in einem ordentlichen und gereinigten Zustand zu übergeben.
2. Städtische Veranstaltungen
Veranstaltungen der Stadt Kölleda sowie deren Einrichtungen in freier Trägerschaft (Kindergärten) sind kostenfrei.
§ 8
Gleichstellung
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
§ 9
Inkrafttreten
Die Gebührenordnung tritt zum 01.07.2023 in Kraft. Die bis dahin geltenden Gebührenordnungen der Stadt Kölleda sowie der Ortsteile treten zum 01.07.2023 außer Kraft.
Kölleda, 28.06.2023
Lutz Riedel
Bürgermeister