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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 12/2024
Nichtamtlicher Teil
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Nachrichten aus der VG Kölleda

Zustellung des Amtsblattes

Ab dem neuen Jahr kann es passieren, dass die Zusteller vermehrt darauf achten, wenn an Ihrem Briefkasten der Vermerk „Bitte keine Werbung“ steht, auch den Cölledaer Anzeiger nicht mehr zustellen.

Mit diesem Vermerk können Empfänger ihr Selbstbestimmungsrecht gegen den Einwurf von sogenannten Postaktuell-Sendungen oder auch Postwurfsendungen ausüben. Die Bundesnetzagentur hat Postzustelldienste aufgefordert, solche Sperrvermerke grundsätzlich zu beachten.

Da jedoch auch das Amtsblatt als unadressierte Postaktuell-Sendung erfolgt, erhalten Haushalte mit dem benannten Sperrvermerk daher möglicherweise kein Amtsblatt mehr.

Der Cölledaer Anzeiger erscheint einmal monatlich und kann auch im Rathaus, der VG-Kölleda und in den Bürgerbüros abgeholt werden.