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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Kleinneuhausen

gemäß § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Gemeinde Kleinneuhausen, Landkreis Sömmerda

Die festgestellten Jahresrechnungen 2023 und 2024 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen des Bürgermeisters liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, bei der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, Markt 24, 99625 Kölleda während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die festgestellten Jahresrechnungen 2023 und 2024 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen des Bürgermeisters werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, Markt 24, 99625 Kölleda, Zimmer 3, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gehalten.

Köhler

Bürgermeister