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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 13/2025
Nichtamtlicher Teil
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Nachrichten aus dem Rathaus der Stadt Kölleda

Ein Antrag auf Übermittlungssperre kann jederzeit im Bürgerbüro ausgefüllt werden.

Wer die Übermittlungssperre bereits hinterlegt hat und es sich anders überlegt hat, kann es auch widerrufen und durch einen Dreizeiler löschen lassen.