Beschluss-Nr.: 143/28/2023
Widmung eines Teilbereiches als öffentliche Straße „Am Bahnhof“
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Kölleda zur Beschlussfassung:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt auf der Grundlage des § 2, 3 und 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) die Widmung der Teilfläche des Straßenflurstücks Nr. 1376/70, Flur 8, Gemarkung Kölleda, von ca. 280 m Länge zwischen den Abzweigen Feistkornstraße und Dr.-Fritz-Kalkoff-Straße (siehe Markierung auf dem als Anlage 1 beigefügten Lageplans) als öffentliche Gemeindestraße.
Die Gemeindestraße einschl. des Widmungsbereiches dient der Erschließung der anliegenden Gewerbe- und Wohngrundstücke als Anliegerstraße.
Der Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Kölleda.
Diese Gemeindestraße einschl. des Widmungsbereiches trägt den Namen „Am Bahnhof“.
Die Anlage 1 wird zum Beschlussinhalt erklärt.
Die Widmung ist mit dem Lageplan und der Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen und wird einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Kölleda wirksam.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 6+1
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.:144/28/2023
Widmung als öffentliche Straße „Am Kiebitzhügel“
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Kölleda zur Beschlussfassung:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt auf der Grundlage der §§ 2, 3 und 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) die Widmung des städtischen Straßenflurstücks Nr. 400, Flur 4, Gemarkung Kölleda, vom Abzweig E.-Richter-Straße bis zum Ende der Straße/Wendehammer (siehe Markierung auf dem als Anlage 1 beigefügten Lageplans) als öffentliche Gemeindestraße.
Diese Gemeindestraße trägt den Namen „Am Kiebitzhügel“.
Sie dient der Erschließung der Gewerbe- und Industriegrundstücke innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1/02 „Erweiterung Großinvestitionsfläche Kölleda-Kiebitzhöhe“ als Anliegerstraße.
Der Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Kölleda.
Die Anlage 1 wird zum Beschlussinhalt erklärt.
Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung und dem Lageplan öffentlich bekannt zu machen und wird einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 6+1
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 145/28/2023
Neugestaltung der öffentlichen Grünzone/Neubau Bolzplatz -
Vergabe von Bauleistungen
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda empfiehlt dem Stadtrat zur Beschlussfassung:
Die Vergabe der Bauleistungen für die Neugestaltung der öffentlichen Grünzone/Neubau Bolzplatz, gemäß des Vergabevorschlags, an den wirtschaftlichsten Bieter
| Thüringer Straßenwartungs- und | |
| Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG | |
| Wandersleber Straße 15, 99192 Apfelstädt |
mit einer Auftragshöhe (brutto) von 376.543,95 €.
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird vollständig aus der Haushaltsstelle 6152-9406 gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1
davon anwesend: 6+1
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |