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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Allgemeinverfügung der Stadt Kölleda über die Widmung von Straßen in der Stadt Kölleda

Anlage zur Allgemeinverfügung Straßenwidmung "Am Kiebitzhügel" Kölleda vom 02.02.2023

Gem. § 6 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBI S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. 11. 2020 (GVBI. S. 560), und des Beschlusses des Stadtrates Nr. 237/30/2023 vom 31.01.2023 wird nachstehende Straße dem öffentlichen Verkehr als öffentliche Gemeindestraße gewidmet:

Planstraße des Bebauungsplanes

Erweiterung Großinvestitionsfläche Kölleda-Kiebitzhöhe

B-Plan 1/02.

Der beigefügte Lageplan, aus dem die genaue Lage der zu widmenden Fläche hervorgeht, ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

Die Straße ist gem. § 3 Abs. l ThürStrG eine Gemeindestraße und führt den Namen „Am Kiebitzhügel".

Die Voraussetzung für die Widmung gem. § 6 Abs. 3 ThürStrG sind gegeben. Die Stadt Kölleda ist Eigentümerin des Straßenflurstücks (Flurstück Nr. 400, Flur 4, Gemarkung Kölleda) und Träger der Straßenbaulast.

Diese öffentliche Gemeindestraße dient der Erschließung der anliegenden Gewerbe- und Industriegrundstücke innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1/02 Erweiterung Großinvestitionsfläche „Kölleda-Kiebitzhöhe" als Anliegerstraße.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Kölleda, Markt 1, 99625 Kölleda, einzulegen.

Kölleda, den 02.02.2023 — Siegel

gez. Riedel

Bürgermeister

Anlage:

Lageplan zur Allgemeinverfügung

gez. Riedel

Bürgermeister — Siegel