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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse der 30. SR vom 31.01.2023

Beschluss-Nr.: 231/30/2023

Haushaltssatzung der Stadt Kölleda für das Jahr 2023 - Aufhebung

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die am 13.12.2022 mit Beschlussnummer 222/29/2022 für das Haushaltsjahr 2023 beschlossene Haushaltssatzung nebst Anlagen der Stadt Kölleda aufzuheben.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte 20+1

davon anwesend 14+1

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 232/30/2023

Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026 der Stadt Kölleda - Aufhebung

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt den am 13.12.2022 mit Beschlussnummer 223/29/2022 beschlossenen Finanzplan und das Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026 der Stadt Kölleda aufzuheben.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte 20+1

davon anwesend 14+1

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 233/30/2023

Haushaltssatzung der Stadt Kölleda für das Jahr 2023

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung nebst Anlagen der Stadt Kölleda, Landkreis Sömmerda für das Jahr 2023.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte 20+1

davon anwesend 14+1

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 234/30/2023

Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026

Beschluss:

Auf der Grundlage der §§ 62 und 26 Abs. 2 Ziffer 8 der ThürKO vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) beschließt der Stadtrat von Kölleda, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Vertreter der Stadträte 20+1

davon anwesend 14+1

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 235/30/2023

Gewässerunterhaltungsverband Untere Unstrut/ Helderbach (GUV) Übertragung der Aufgabe der Umsetzung des Landesplanes Gewässerschutz der Gewässer Helderbach, Monna und Lossa auf den GUV

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt, die der Stadt Kölleda obliegende Aufgabe der Umsetzung des Landesplanes Gewässerschutz für die nachfolgenden Gewässer II. Ordnung:

.

Helderbach

.

Monna und

.

Lossa

auf den Gewässerunterhaltungsverband Untere Unstrut/Helderbach zu übertragen.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte 20+1

davon anwesend 14+1

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 236/30/2023

Umlegungsanordnung der Baulandumlegung „Am Meisenweg“

in der Gemarkung Kölleda, Flur 1 und 2

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:

Der auf Grund des § 46 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147), vom Stadtrat der Stadt Kölleda in der Sitzung vom 05.04.2022 gefasste Beschluss zur Anordnung des Verfahrens zur Umlegung für das Baugebiet „Am Meisenweg“ - Beschluss-Nr. 181/24/2022 - wird aufgehoben.

Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Kölleda wird umgehend über den Aufhebungsbeschluss informiert.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte 20+1

davon anwesend 14+1

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 237/30/2023

Widmung als öffentliche Straße gem. §§ 2, 3 und 6 Thüringer Straßengesetz

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt auf der Grundlage der §§ 2, 3 und 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) die Widmung des städtischen Straßenflurstücks Nr. 400, Flur 4, Gemarkung Kölleda, vom Abzweig E.-Richter-Straße bis zum Ende der Straße/Wendehammer (siehe Markierung auf dem als Anlage 1 beigefügten Lageplans) als öffentliche Gemeindestraße.

Diese Gemeindestraße trägt den Namen „Am Kiebitzhügel“.

Sie dient der Erschließung der Gewerbe- und Industriegrundstücke innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1/02 „Erweiterung Großinvestitionsfläche Kölleda-Kiebitzhöhe“ als Anliegerstraße.

Der Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Kölleda.

Die Anlage 1 wird zum Beschlussinhalt erklärt.

Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung und dem Lageplan öffentlich bekannt zu machen und wird einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte 20+1

davon anwesend 14+1

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 238/30/2023

Widmung eines Teilbereiches als öffentliche Straße

gem. §§ 2, 3 und 6 Thüringer Straßengesetz

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt auf der Grundlage des § 2, 3 und 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) die Widmung der Teilfläche des Straßenflurstücks Nr. 1376/70, Flur 8, Gemarkung Kölleda, von ca. 280 m Länge zwischen den Abzweigen Feistkornstraße und Dr.-Fritz-Kalkoff-Straße (siehe Markierung auf dem als Anlage 1 beigefügten Lageplans) als öffentliche Gemeindestraße.

Diese Gemeindestraße einschl. des Widmungsbereiches dient der Erschließung der anliegenden Gewerbe- und Wohngrundstücke als Anliegerstraße.

Der Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Kölleda.

Diese Gemeindestraße einschl. des Widmungsbereiches trägt den Namen „Am Bahnhof“.

Die Anlage 1 wird zum Beschlussinhalt erklärt.

Die Widmung ist mit dem Lageplan und der Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen und wird einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Kölleda wirksam.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte 20+1

davon anwesend 14+1

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 239/30/2023

Neugestaltung der öffentlichen Grünzone/ Neubau Bolzplatz in der Stadt Kölleda

Vergabe der Bauleistungen

Beschluss:

Die Vergabe der Bauleistung für die Neugestaltung der öffentlichen Grünzone/Neubau Bolzplatz, gemäß des Vergabevorschlags, an den wirtschaftlichsten Bieter

Thüringer Straßenwartungs- und

Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG

Wandersleber Straße 15, 99192 Apfelstädt,

mit einer Auftragshöhe (brutto) von 376.543,95 €.

Die Finanzierung erfolgt aus der Kostenstelle 6152 - 9406. Die erforderlichen finanziellen Mittel waren im Haushaltsplan der Stadt Kölleda von 2022 in voller Höhe enthalten und stehen als Haushaltsausgaberest noch für die Beauftragung zur Verfügung.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte 20+1

davon anwesend 14+1

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 240/30/2023

Beschaffung von zusätzlichen Rollcontainern für den Gerätewagen-Logistik für die Feuerwehr Kölleda OT Beichlingen

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt: die Vergabe zur Beschaffung der Ausstattung für 5 Rollcontainer an dir Firma:

Brandschutztechnik Müller GmbH

Gewerbestraße 1, 99869 Drei Gleichen

in Höhe von insgesamt 19.597,24 € brutto zu vergeben.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte 20+1

Davon anwesend 14+1

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen