Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 den
gefasst.
Beschlussnummer: KNH/82/2023
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt gem. § 2 Abs. 21 BauGB:
| 1. | Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 dargestellt. Die betroffenen Flurstücke sind der Anlage 2 zu entnehmen. |
| 2. | Folgende Planungsziele werden verfolgt: |
| - Schaffung von Flächen für eine AGRI-PV-Anlage. |
| - Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung. |
| 3. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Köhler
Bürgermeister
— Anlage 1
Den Bürgern (der Öffentlichkeit) wird in der Zeit vom
01.03.2024 bis 05.04.2024
die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung, im Bürgerbüro der Stadt Kölleda, Markt 1, 99625 Kölleda zu folgenden Zeiten:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag | — von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
zu informieren und sich zu der Planung zu äußern.