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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kölleda

Haushaltssatzung

der Stadt Kölleda

(Landkreis Sömmerda)

für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Nr. 2 vom 06. Februar 2003, S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Stadt Kölleda folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

18.371.291 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

9.488.511 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

290 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

392 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Kölleda, den 10.02.2025 — - Siegel -

gez. Kraneis

Bürgermeister