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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 der Stadt Kölleda

1.

Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat am 16. Dezember 2025 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2025 (Beschluss-Nr. 143/19/2025) sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 (Beschluss-Nr. 144/19/2025) in öffentlicher Sitzung beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda hat die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 03.02.2026 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

3.

Die Haushaltssatzung 2026 wird im Amtsblatt „Cölledaer Anzeiger“ gem. § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.

4.

Die Haushaltssatzung und alle Anlagen werden gem. § 57 ThürKO mit Erscheinen dieser Ausgabe des Amtsblattes „Cölledaer Anzeiger“ zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Kölleda während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

5.

Der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Kölleda, den 05.02.2026

gez. Kraneis

Bürgermeister