| 1. | Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat am 16. Dezember 2025 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2025 (Beschluss-Nr. 143/19/2025) sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 (Beschluss-Nr. 144/19/2025) in öffentlicher Sitzung beschlossen. |
| 2. | Die Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda hat die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 03.02.2026 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 3. | Die Haushaltssatzung 2026 wird im Amtsblatt „Cölledaer Anzeiger“ gem. § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht. |
| 4. | Die Haushaltssatzung und alle Anlagen werden gem. § 57 ThürKO mit Erscheinen dieser Ausgabe des Amtsblattes „Cölledaer Anzeiger“ zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Kölleda während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. |
| 5. | Der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. |
Kölleda, den 05.02.2026
gez. Kraneis
Bürgermeister