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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Kölleda (Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2026

Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekannt-machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom 06. Februar 2003, S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Stadt Kölleda folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

20.273.444 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

11.178.447 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Nachrichtlich wird ausgewiesen, dass eine Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG in Höhe von 1.711.988 € veranschlagt wurde.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

290 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

392 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.

Kölleda, den 05.02.2026

gez.

Kraneis — - Siegel -

Bürgermeister