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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Jahresrechnungen 2023 und 2024

gemäß § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Stadt Kölleda, Landkreis Sömmerda

Die festgestellten Jahresrechnungen 2023 und 2024 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen des Bürgermeisters liegen zwei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes, im Bürgerbüro der Stadt Kölleda, Markt 7, 99625 Kölleda während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die festgestellten Jahresrechnungen 2023 und 2024 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen des Bürgermeisters werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der Stadt Kölleda, Markt 1, 99625 Kölleda, Zimmer 9, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gehalten.

Kraneis

Bürgermeister