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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kölleda

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebenslernort Am Windberg“ im Ortsteil Beichlingen (entnommen aus der Begründung zum Vorentwurf)

Frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Lebenslernort Am Windberg“ einschl. Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebenslernort Am Windberg“ im Ortsteil Beichlingen der Stadt Kölleda nach § 3 Abs. 2 BauGB

1. Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in der öffentlichen Sitzung am 21.03.2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 "Lebenslernort" im Ortsteil Beichlingen der Stadt Kölleda gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf von Februar 2023 maßgebend.

2. Anlass der Planung:

Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung der angestrebten Nutzungsmischung aus Wohnen, Arbeiten und Landwirtschaft sowie eine mit den Belangen des Naturschutzes, Denkmalschutzes und der Archäologie vereinbare Weiterentwicklung der baulichen Strukturen im Sinne der Nutzungskonzeption des Vereins Windberg e.V.

Mittels des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Umsetzung des Nutzungskonzeptes des Vorhabenträgers geschaffen werden, da eine Bebauung nach den §§ 34 und 35 BauGB ausgeschlossen ist.

3. Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Lebenslernort Am Windberg“ im Ortsteil Beichlingen besitzt eine Größe von ca. 10,72 ha. Er umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Beichlingen:

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Flur 2 - 11/6, 11/7, 26/3, 26/5, 26/6, Teilflächen der Flurstücke 11/5, 11/8, 11/9 sowie zur Anbindung an öffentliche Verkehrsflächen eine Teilfläche des Flurstücks 26/9

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Flur 3 - 1/2, Teilflächen der Flurstücke 18/4, 23

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Flur 4 - 1/2, 1/3, 2/12, 20/5, 20/8, 20/9, 10/11, 20/13, 20/15, 20/16

Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.

4. Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 "Lebenslernort Am Windberg" einschl. dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan wird mit folgenden Anlagen

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Begründung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich Umweltbericht mit integrierter Grünordnung

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Vorhabenbeschreibung

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Biotoptypenplan

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artenschutzrechtliche Untersuchungen

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Maßnahmenblätter für Ausgleichsmaßnahmen

in der Zeit vom

10. April 2023 bis einschließlich 12. Mai 2023

im Bauamt der Stadtverwaltung Kölleda, 99625 Kölleda, Markt 1,

während der Dienststunden

Montag:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag:

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die offengelegten Unterlagen werden zusätzlich im Internet auf der Seite der Stadt Kölleda (htts://www.koelleda.de) unter dem Pfad „Stadt -> amtliche Bekanntmachungen“ zugänglich gemacht.

Eine tel. Terminvereinbarung wird empfohlen unter 03635 450 133 oder 03635 450 127.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig frühzeitig beteiligt.

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates anonymisiert beraten und entschieden.

Kölleda, den 22.03.2023

Riedel

Bürgermeister

Anlage zur Bekanntmachung:

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebenslernort Am Windberg“ im Ortsteil Beichlingen