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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Neuaufstellung Flächennutzungsplan der Stadt Kölleda

Bekanntmachung der Stadt Kölleda über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in öffentlicher Sitzung vom 21.03.2023 die Unterlagen des Vorentwurfs des Flächennutzungsplanes der Stadt Kölleda (M 1:10.000) in der Fassung vom 08.03.2023 einschl. Begründung bestätigt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB angeordnet.

Ziel und Zweck der Planung:

Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Hoheitsgebiet der Stadt Kölleda die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Kölleda in den Grundzügen dazustellen (§ 5 Abs. 1 BauGB). Die Inhalte des Flächennutzungsplans sind im § 5 Abs. 2 BauGB im Einzelnen geregelt.

Der Flächennutzungsplan entfaltet als vorbereitender Bauleitplan gegenüber dem einzelnen Bürger keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht, aber er bringt die interne Selbstbindung der Stadtverwaltung zum Ausdruck.

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans einschl. Begründung mit Stand vom 08.03.2023 findet statt in der Zeit vom

10.04.2023 bis einschl. 12.05.2023

im Bauamt der Stadtverwaltung Kölleda, Markt 1, 99625 Kölleda während der Dienststunden

Montag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Dienstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Freitag

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Eine tel. Terminvereinbarung wird empfohlen unter 03635 450 133 oder 03635 450 127.

Die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich im Internet auf Seite der Stadt Kölleda (htts://www.koelleda.de) unter dem Pfad „Stadt-Amtliche Bekanntmachungen“ zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der o.g. Auslegungszeit mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadtverwaltung Kölleda, Markt 1, 99625 Kölleda, vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Für das Verfahren des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Kölleda, den 22.03.2023

Riedel

Bürgermeister Stadt Kölleda