Landratsamt Sömmerda, 22.02.2023
Sind Gehölze aufgrund von Trockenheit oder Krankheitsbefall nicht mehr standsicher, besteht die akute Gefahr, dass sie umstürzen oder Äste abbrechen und herunterfallen. Damit Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, muss der Landkreis Sömmerda im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht daher immer wieder Bäume und Sträucher an den Kreisstraßen fällen.
Eine Durchführung solcher - zum Teil auch massiver - Maßnahmen ist zwingend notwendig, um Sach- und Personenschäden vorzubeugen. Da Bürgerinnen und Bürger jedoch immer wieder besorgt anfragen, ob diese Maßnahmen wirklich nötig sind und auf welcher Grundlage sie erfolgen, möchten wir kurz das Verfahren erläutern.
Alle Straßenbäume an Kreisstraßen im Landkreis werden in Form eines
Baumkatasters aufgenommen, bildlich dokumentiert und nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) kontrolliert. Dafür hat ein Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts im vergangenen Jahr die Ausbildung zum FLL-zertifizierten Baumkontrolleur absolviert.
In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde werden nur zwingend notwendige Maßnahmen ergriffen. Hierbei wird ebenfalls darauf geachtet, Pflegearbeiten am gesunden Baumbestand in Zeiten von Temperaturen über 0°C zu verlegen, um den Bestand zu schonen und den Gehölzen die Möglichkeit zu geben, hieraus entstehende Schnittwunden gut verwallen zu können.
Parallel werden optimale Pflanzstandpunkte für eine Neupflanzung in der Örtlichkeit in Augenschein genommen. Im Herbst erfolgen dann an den abgearbeiteten Kreisstraßen - bei standortbedingt guten Voraussetzungen - entsprechende Neupflanzungen, um wieder schöne Alleen zu errichten.