Beschluss- Nr. GNH/84/2023:
Übertragung der Umsetzung des Integralen Hochwasserschutzkonzeptes an den Gewässerunterhaltungsverband Untere Unstrut/ Helderbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt, die der Gemeinde obliegende Aufgabe der Umsetzung des Landesplanes Gewässerschutz auf den Gewässerunterhaltungsverband Untere Unstrut/Helderbach zu übertragen. Der Eigenanteil in Höhe von 1.600,00 € wurde in den Haushalt 2023 eingestellt. Für die Finanzierung der Maßnahme stehen unter der Haushaltsstelle 6900.9830 800,00 € finanzielle Mittel zur Verfügung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt für die vorgenannte Vergabe eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 800,00 €. Die Mehrkosten werden durch die Entnahme aus der Rücklage (Haushaltsstelle 9100.3100) gedeckt.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeindesrates: 8+1, davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
| 7 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |