Titel Logo
Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Du wirst gesucht - Schöffenwahl 2023

Wir suchen Schöffen für Großneuhausen, Kleinneuhausen, Ostramondra und Rastenberg

Was sind Schöffen?

Schöffen wirken an Verhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie der Berufsrichter mit. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, welches nur von Deutschen im Alter von 25-69 Jahren versehen werden kann. Sie brauchen keine juristische Vorbildung.

Die Amtsperiode beginnt am 01.01.2024 für die Dauer von 5 Jahren. Die Neuwahlen sind in 2023 durchzuführen. Geregelt ist das Wahlverfahren in den §§ 36 bis 44 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes und des § 35 des Jugendgerichtsgesetzes.

Um dieses Amt ausüben zu können bzw. um für die kommende Amtszeit ab dem 1. Januar 2024 in die Vorschlagsliste der Wohngemeinde aufgenommen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden.

Anforderungen an die Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste:
  • keine Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter durch Richterspruch oder Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten,
  • kein schwebendes Ermittlungsverfahren wegen einer Tat, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens Vollendung des 25. Lebensjahres, das 70.
  • Lebensjahr darf zu Beginn der Amtsperiode noch nicht vollendet sein,
  • Wohnsitz in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste,
  • gesundheitliche Eignung zum Amt darf nicht beeinträchtigt sein,
  • ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache,
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (kein Vermögensverfall).

Weitere Versagungsgründe sind im § 44a des Deutschen Richtergesetzes begründet bzw. bestimmt der § 34 Gerichtsverfassungsgesetz.

Bis zum 28. April 2023 können Sie sich als Schöffe bei der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, Markt 24, 99625 Kölleda bewerben.

Das Bewerbungsformular und viele weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf www.schoeffenwahl2023.de. Gerne können Sie sich das Bewerbungsformular in der VG Kölleda, Markt 24, 99625 Kölleda oder im Rathaus Rastenberg, Markt 1, 99636 Rastenberg abholen. Auf Wunsch ist auch eine Zusendung möglich. Melden Sie sich telefonisch unter 03635/450 105 oder schreiben Sie uns > poststelle@vgem-koelleda.de