Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchstG - in der Bekanntmachung vom 17.Mai 1996 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. September 2010 (GVBl. S. 291), richtet jede Gemeinde eine Schiedsstelle ein.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre vom Stadtrat/Gemeinderat/Gemeinschaftsversammlung gewählt und ist ehrenamtlich für das Land Thüringen tätig. Für jede Schiedsperson wird mindestens eine stellvertretende Schiedsperson gewählt.
Die Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Zu Beginn der Amtsperiode haben Sie mindestens das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet und wohnen im Bereich der Schiedsstelle.
Sie möchten einer der gesuchten Schiedsfrauen oder Schiedsmänner werden, dann bewerben Sie sich bei der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, Markt 24, 99562 Kölleda bis zum 30.05.2023.
Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Tel.: 03635-450 105 oder 155 zur Verfügung.