Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen in der Sitzung am 12.12.2023 die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:
§ 1
Der § 4 wird ein neuer Absatz eingefügt:
§ 4
Einwohnerfragestunde und- versammlung
(1) Bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.
Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nichtöffentlich behandelt werden, sind unzulässig. Es dürfen bis zu 5 Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Gemeinde Kleinneuhausen pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge müssen sich jeweils auf ein Thema beziehen und spätestens 4 Tage vor der Sitzung schriftlich oder per E-Mail in der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda (poststelle@vgem-koelleda.de) eingehen.
Einwohneranfragen dürfen bis zu 5 einzelne Fragen enthalten. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und kann auf 15 Minuten begrenzt werden; in Ausnahmefällen kann sie durch den Bürgermeister bis auf 30 Minuten ausgedehnt werden. Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten. Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt.
Zulässig sind bis zu 1 themenbezogene Nachfrage durch den/die Fragesteller. Ist die Beantwortung der Nachfrage nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Gemeinderatssitzung.
Die folgenden Absätze des § 4 verschieben sich entsprechend.
§ 2
Nach § 7 wird folgender § 7 a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
eingefügt:
(1) Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen durch:
| - | die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates, |
| - | die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen gem. § 15 Abs. 1 ThürKO |
| - | Umfragen bei Kindern und Jugendlichen, |
| - | Umfragen in Jugendforen oder |
| - | Die Durchführung von Jugendworkshops. |
(2) Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.
§ 3
Der § 10 - Öffentliche Bekanntmachungen wird wie folgt geändert:
(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde erfolgt durch die Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzungen auf der Internetseite „www.vgem-koelleda.de“. Die Satzungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda kostenfrei einsehbar und gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.
(2) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung durch Herausgabe eines eigens aus diesem Anlass herausgegebenen Amtsblattes.
Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt, auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen.
(3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderats erfolgt durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite www.vgem-koelleda.de.
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.
(5) Alle Bekanntmachungen, die für die Wahlen (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen) zutreffend sind, erfolgen auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda unter der Adresse www.vgem-koelleda.de.
§ 4
Sprachform, Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Die in dieser 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung verwendeten
personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen, Männer sowie alle weiteren Geschlechtsformen.
(2) Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kleinneuhausen, den 10.04.2024
Köhler
Kleinneuhausen — Siegel