Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. 12. 2022, Beschluss-Nr. 230/29/2022, die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Neubau EDEKA-Markt“ in Kölleda, W.-Pieck-Ring, als Satzung beschlossen.
Die Satzung der Stadt Kölleda über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Neubau EDEKA-Markt“ in Kölleda, W.-Pieck-Ring, wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda gem. § 21 Abs. 3 ThürKO mit Postausgang vom 26. 01. 2023 vorgelegt. Mit Bescheid des Landratsamtes Sömmerda, Kommunalaufsicht, vom 27. 04. 2023 wurde die Satzung der Stadt Kölleda über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Neubau EDEKA-Markt“ in Kölleda, W.-Pieck-Ring, rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Am Tage nach dieser Bekanntmachung tritt die Satzung der Stadt Kölleda über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Neubau EDEKA-Markt“ in Kölleda, W.-Pieck-Ring, in Kraft.
Auslegungshinweis
Die o.g. Aufhebungssatzung der Stadt Kölleda liegt mit der Begründung ab sofort zu jedermanns Einsicht bereit. Die Einsichtnahme ist nach Terminvereinbarung im Bauamt der Stadtverwaltung Kölleda, Markt 1, 99625 Kölleda, während der Dienstzeiten möglich. Über den Inhalt der Aufhebungssatzung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Kontakt über Telefon des Bauamtes:
03635 450 133 oder 03635 450 127 oder
per E-Mail: stadtverwaltung@koelleda.de
Verstöße wegen der Verletzung der in § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen der o. g. Satzung sind nach § 215 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Kölleda geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.
Kölleda, den 02. 05. 2023
Riedel
Bürgermeister