Beschluss-Nr. KNH/64/2022:
Übertragung der Umsetzung des Integralen Hochwasserschutzkonzeptes an den Gewässerunterhaltungsverband Untere Unstrut/ Helderbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt, die der Gemeinde obliegende Aufgabe der Umsetzung des Landesplanes Gewässerschutz auf den Gewässerunterhaltungsverband Untere Unstrut/ Helderbach zu übertragen.
Für die Finanzierung der Maßnahme stehen unter der Haushaltsstelle 6900.9830 400,00 € finanzielle Mittel zur Verfügung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt für die vorgenannte Vergabe eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 400,00 €. Die Mehrkosten werden durch die Entnahme aus der Rücklage (Haushaltsstelle 9100.3100) gedeckt.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis: | ||
7 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
0 Enthaltungen |