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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Hinweis

Die Zweckvereinbarung über die interkommunale Erfüllung der Bauhofaufgaben zwischen der Stadt Rastenberg und der Gemeinde Ostramondra vom 15.03.2023 wurde rechtsaufsichtlich genehmigt und wird im Amtsbaltt des Landkreises Sömmerda amtlich bekannt gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda