Geltungsbereich „IG-3“
Geltungsbereich E2
Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in seiner Sitzung am 01.07.2015 den geänderten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda beschlossen. Zuletzt wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die Planinhalte zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 20.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 unterrichtet.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der in der Thüringer Großflächeninitiative prioritär aufgenommenen Industriegroßfläche IG-3 Sömmerda/Kölleda zu schaffen.
Der Bebauungsplan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda umfasst eine Plangebietsfläche von ca. 50 ha, aufgeteilt in den Geltungsbereich „IG-3“ mit ca. 31 ha und den Geltungsbereich E2 mit ca. 19 ha. Die vom Gemeindegebiet Kölleda betroffenen Flurstücke liegen in der Gemarkung Dermsdorf, Flur 3 und in der Gemarkung Kölleda, Flur 5 (IG-3) sowie in Gemarkung Kölleda, Flur 11 und Flur 12 (E2).
Übersichtskarte:
Geltungsbereiche - Bebauungsplan Nr. 1/13
Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda
Die Übersichtspläne (unmaßstäblich) stellen die ungefähre Lage der Planung dar und dienen zur allgemeinen Information.
Die Stadt Kölleda handelt ausschließlich für die in der Gemarkung Dermsdorf und Kölleda liegenden Teile des Geltungsbereichs „IG-3“ sowie die räumlich getrennt von diesen gelegenen Geltungsbereich E2 in der Gemarkung Kölleda. Die übrigen Teile des Geltungsbereichs werden im Planverfahren durch die Stadt Sömmerda behandelt.
Beteiligung der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf:
Wird der Entwurf des Bauleitplans nach der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist dieser gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen und den damit vorgebrachten Anregungen sowie der Entscheidung über eine Optimierung von Festsetzungen war die Überarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes erforderlich, im Wesentlichen zu folgenden Punkten:
| • | Infolge der geänderten Gesetzeslage in Verbindung mit der Ausweisung eines Industriegebietes war die Neufestsetzung eines Baufeldes ´ohne` Emissionsbeschränkung (65 dB(A) tags und nachts) und damit verbunden eine Neuberechnung der im Plangebiet zulässigen Emissionskontingente vorzunehmen. |
| • | Es ist eine Präzisierung und Ergänzung der grünordnerischen Festsetzungen erfolgt einschließlich der dazugehörigen Hinweise (ohne festsetzenden Charakter). |
Eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung folgender Studien und Fachgutachten wurde vorgenommen, deren Ergebnisse in die Unterlagen eingeflossen sind:
| • | Schalltechnisches Gutachten (2022); |
| • | Faunistische Sonderuntersuchung und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (2021); |
| • | FFH-Verträglichkeitsprüfung (2023). |
Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda, in der Fassung vom März 2023, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht und Grünordnungsplan, für das Plangebiet erstellte und aktualiserte Fachgutachten sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die den Festsetzungen zugrundeliegenden DIN-Normen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023
in der Stadtverwaltung Kölleda, Bauamt, Markt 1, 99625 Kölleda, innerhalb der Öffnungszeiten
| Montag,, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt. Die Planung kann gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Kölleda unter: www.kölleda.de (Download) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich oder zur Niederschrift - Stellungnahmen in der Bauverwaltung vorgebracht werden; es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
A: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan (GOP)
| • | Umweltbericht in der Fassung vom März 2023 |
| zu den Belangen des Umweltschutzes und Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern (gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan); |
| • | Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (GOP) in der Fassung vom März 2023 |
| zum Umfang des Eingriffs in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Bestandteil des Grünordnungsplans. |
B: Stellungnahmen:
C: Gutachten, Untersuchungen, Studien sonstige Stellungnahmen:
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Sie erhalten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat (mindestens jedoch 30 Tage) die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Kölleda, 24.05.2023
gez. Riedel
Bürgermeister