Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in öffentlicher Sitzung vom 23.04.2024 die Unterlagen des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 Wohngebiet „Bahnhofsviertel" in Kölleda in der Fassung vom 26.03.2024 einschl. Begründung bestätigt und die frühzeitige Offentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB angeordnet.
Anlass und Ziele der Planung:
Seit mehreren Jahren ist im Bereich der Stadt Kölleda eine erhöhte Nachfragesituation nach Wohnbauland zu verzeichnen. Ziel ist die Ausweisung einer ca. 7,8 ha großen innerstädtischen Fläche als „Allgemeines Wohngebiet".
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist zu entnehmen aus dem Planteil des Vorentwurfs - Anlage 1.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Planunterlagen:
Zu den Planunterlagen des Vorentwurfs gehören folgende Unterlagen:
| . | Anlage 1 - Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen |
| . | Anlage 2 - Begründung |
Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 Wohngebiet „Bahnhofsviertel" in Kölleda einschl. Begründung zum Vorentwurf erfolgt im Zeitraum vom
| 03.06.2024 bis einschl. 04.07.2024 |
durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Kölleda unter
www.koelleda.de/Stadt/amtliche Bekanntmachungen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum einzusehen im Bauamt der Stadtverwaltung Kölleda, Markt l, 99625 Kölleda während der Dienststunden
| Montag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr |
| Dienstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr |
| Freitag | von 8.00 bis 12.00 Uhr. |
Eine tel. Terminvereinbarung wird empfohlen unter 03635 450 133 oder 03635 450 127.
Während der Dauer der Veröffentlichung können zu diesem Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: bauamt@koelleda.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an
| Stadt Kölleda |
| Bauamt |
| Markt 1, 99625 Kölleda |
zu senden oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung, Markt l, 99625 Kölleda (Zimmer 7) zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnamen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des o.g. Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Nachbargemeinden sowie die planberührenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig beteiligt.
Kölleda, den 02.05.2024
gez. Riedel
Bürgermeister Stadt Kölleda