Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in seiner Sitzung vom 23.04.2024 beschlossen, das Verfahren zur Einziehung nach § 8 Thür. Straßengesetz durchzuführen.
Mit der Nutzungsänderung der ehemaligen Gaststätte als Dorfgemeinschaftshaus soll der öffentliche Verbindungsweg (Gemeindestraßenbereich zwischen der Kölledaer Straße und der Straße des Friedens) als Aufenthaltsbereich zwischen Dorfgemeinschaftshaus und Schenkplatz neu gestaltet werden.
Als öffentliche Verkehrsfläche hat diese Verbindungsstraße, der sich auf den Flurstücken 61/32 und 61/33, Flur 5 der Gemarkung Beichlingen, keine Bedeutung mehr und ist nicht mehr erforderlich.
Die Absicht der Einziehung als öffentliche Verkehrsfläche wird hiermit gem. § 8 Abs. 3 Thüringer Straßengesetz bekanntgegeben. Die Einziehung kann drei Monate nach dieser Bekanntmachung verfügt werden.
Durch diese Bekanntmachung wird all denjenigen, die von dem vorstehenden Einziehungsverfahren berührt werden, Gelegenheit gegeben, innerhalb einer Frist von drei Monaten eventuelle Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorzubringen. Diese können schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden in der Stadtverwaltung Kölleda, Bauamt, Markt 1, 99625 Kölleda (Zimmer 07) zur Niederschrift vorgebracht werden.
Kölleda, den 02.05.2024
gez. Riedel
Bürgermeister
Anlage:
Lageplan mit markiertem Einzugsbereich
gez. Riedel
Bürgermeister Stadt Kölleda