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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ostramondra

gemäß § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Gemeinde Ostramondra, Landkreis Sömmerda

Die festgestellten Jahresrechnungen 2021 und 2022 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen der Bürgermeisterin liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, bei der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, Markt 24, 99625 Kölleda während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die festgestellten Jahresrechnungen 2021 und 2022 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen der Bürgermeisterin werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda,

Markt 24, 99625 Kölleda

während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gehalten.

Temme

Bürgermeisterin