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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 5/2026
Nichtamtlicher Teil
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Das Leben des Johann Wilhelm von Graßenburg

Steckbrief von Johann Wilhelm v. Graßenburg aus dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, ausgegeben den 8. Dezember 1855

Eine rastlose Seele

Wenn man in einem Archiv arbeitet, stößt man früher oder später unweigerlich auf Akten, die von kuriosen oder interessanten menschlichen Schicksalen erzählen. Die Akte 4078 aus dem Jahre 1853 ist eine davon; von außen unscheinbar und staubig, gibt sie doch private Einblicke in ein Leben, das vor allem von Ruhelosigkeit bestimmt war.

Der Titel der Akte lässt auf den ersten Blick noch nicht viel vermuten, er ist lang und im Ausdruck sehr formal, wie für diese Zeit typisch. Dort steht: „Acta der Gräflich Werthern-Beichling’schen Polizeiverwaltung zu Cölleda, betreffend: den Johann Wilhelm von Graßenburg welcher als Vagabund und Bettler sich umhergetrieben hat“. Ein weiterer Fall von Landstreicherei also. Doch der Name dieses Bettlers lässt aufhorchen; es handelt sich um einen vermeintlichen Adligen aus dem Hause von Graßenburg. Dieses alte, mitunter in Thüringen sesshafte Geschlecht war besonders in Großneuhausen und Altenbeichlingen im 17. Bis 19. Jahrhundert vertreten. Sie waren reich begütert und stellten in Großneuhausen einst die Erb- und Gerichtsherren für die Gemeinde. Andere Mitglieder der Familie machten im Militär Karriere, vor allem in der kursächsischen und württembergischen Armee. Ihre Macht und ihr Einfluss schwanden aber im Laufe der Zeit und heute gilt dieses Geschlecht als erloschen.

Wie konnte es also dazu kommen, dass Johann Wilhelm von Graßenburg, ein Mitglied dieser einst so altehrwürdigen Familie, nun als Bettler durch die Lande zieht? Um dies zu ergründen, müssen wir uns seinen Lebenslauf genauer ansehen.

Johann Wilhelm v. Graßenburg wurde in am 12. März 1808 in Kölleda als unehelicher Sohn des kursächsischen Husaren-Unteroffiziers Christian Friedrich August v. Graßenburg und Martha Elisabeth Hartung geboren. Dass er „von Graßenburg“ und nicht „Hartung“ mit Nachnamen heißt, bedeutet, dass er später offenbar von seinem Vater als leiblicher Sohn anerkannt wurde. Laut Akte besuchte er die Schule in Kölleda, bis er diese im Jahre 1825 abschloss und fortan zwei Jahre als Ökonom (Landwirt) arbeitete. Im Jahre 1827 trat er in das Militär ein, wo er für ca. drei Jahre in der 1. Kompanie des 32. Infanterie-Regiments diente. Dies stellt auch den Anfang für seinen zweifelhaften Lebenslauf dar; in seiner Zeit im Militär wurde er erstmals des gemeinen Diebstahls bezichtigt, was dazu führte, dass er in die zweite Klasse des Soldatenstandes degradiert wurde. Des Weiteren musste er eine dreimonatige Festungsstrafe absitzen und er verlor sein Militär-Nationalabzeichen.

Nach der Verbüßung seiner Strafe desertierte er und floh im Jahre 1831 nach Belgien. Dort trat er erneut in das Militär ein und diente dort sechs Jahre lang als Unteroffizier im 1. Kürassierregiment. Aufgrund eines neuen Gesetzes, welches ausländischen Soldaten vorschrieb, sich entweder offiziell einzubürgern oder das Land zu verlassen, sah er sich gezwungen, ein weiteres Mal zu desertieren. Seine Reise führte ihn 1837 nach Brüssel, wo er (laut eigener Aussage) in die Dienste eines „Herrn Heinrich von Arnim“ trat (gemeint ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Heinrich Friedrich v. Arnim-Heinrichsdorff-Werbelow, welcher zu dieser Zeit in Brüssel als Diplomat arbeitete), um für diesen fortan als Leibjäger zu arbeiten. Diesen Beruf übte er für insgesamt drei Jahre aus, bis er 1840 nach Amerika reiste. Dort hielt er sich für etwa 16 Monate auf, und lebte zuweilen in New York und New Orleans. In einer dieser Städte lernte er, wie er später selbst schrieb, außerdem den Beruf des Eisendrechslers. Durch seinen Aufenthalt in Belgien und Amerika hatte er indes die Möglichkeit, seine Sprachkenntnisse in Französisch und Englisch zu verfeinern, welche er, wie er selbst später angibt, „fließend“ beherrscht.

1841 kehrte er also wieder in die Heimat zurück, wo er sich in Frankreich für eine Weile als Reisekurier in den Diensten eines gewissen Herrn Tucillon verdingte. Diese Tätigkeit führte ihn durch ganz Europa, mitunter nach Italien und Russland. Dennoch währte auch diese Beschäftigung nicht lang; kurz darauf wurde er wegen Nachlässigkeit wieder entlassen. Sein nächstes Ziel war Holland, was er aber gar nicht erst erreichte, da er in Düsseldorf wegen Landstreicherei festgenommen wurde. Die dortigen Behörden verurteilten ihn am 3. Juni 1853 zu einer Haftstrafe von sieben Wochen in der Provinzialarbeitsanstalt Brauweiler mit anschließender Zurücksendung in die Heimat. Aber so schnell sollte er nicht zurück nach Kölleda kommen; kurz nach der Haftstrafe in Brauweiler wurde er erneut wegen Landstreicherei verhaftet. Am 18. Juli 1853 traf er endlich wieder in Kölleda ein. Da seine Eltern aber höchstwahrscheinlich bereits einige Jahre zuvor verstorben sind und er keine weiteren Familienangehörigen hier hatte, zog er am 19. August 1853 von Kölleda aus wieder zurück nach Düsseldorf. In den Schriftstücken der Akte wird zudem der Beruf von Johann Wilhelm v. Graßenburg interessanterweise nicht mehr mit „Eisendrechsler“, sondern mit „Stallmeister“ angegeben.

Am 21. März 1854 fand sich v. Graßenburg plötzlich in Eisenach wieder, von wo aus er zurück nach Kölleda wollte, um seine Papiere zu holen, um sich dann nach Brüssel zu begeben, um dort als Stallmeister zu arbeiten. Laut Akteneinträgen hatte die Polizei aber ernste Zweifel an seiner Aussage, da er sich einige Tage zuvor als Bruder des Freiherrn von Arnim-Boitzenburg ausgab, weshalb er der Hochstapelei bezichtigt wurde. Weiterhin hielt er sich bei einem gewissen Herrn v. Eichel auf, von welchem er sich Unterstützung erhoffte. Diese bekam er offensichtlich nicht, und so wendete er sich schlussendlich mit einem Bettelbrief an die damals in Eisenach residierende Herzogin v. Orléans, Helene Luise Elisabeth geb. Herzogin zu Mecklenburg-Schwerin; aber auch dieser blieb unbeachtet.

Nach einem weiteren Aufenthalt in Amerika, welcher sechs Monate andauerte, finden sich Johann Wilhelm v. Graßenburgs Spuren in Dömitz (Landkreis Perleberg-Wittenberge), Halle, Dresden und Zeitz wieder. In allen dieser Städte saß er mehrere Haftstrafen wegen Diebstahls, Betrugs und gefälschter Legitimationspapiere ab. Am 29. Juni 1855 übernachtete er in der Gemeindeschenke zu Schernberg bei Ebeleben. Aber auch hier nahmen ihn die Behörden wegen fehlender Legitimationspapiere fest. Laut eigener Aussage wollte v. Graßenburg nur einen Freund, welcher früher im Husarenregiment in Kölleda diente, in Bernterode besuchen. Er sei davon ausgegangen, dass eine Legitimation für eine so kurze Reise „nicht nötig“ sei. Zwei Jahre später, im Jahre 1857, befand sich Johann Wilhelm v. Graßenburg wieder einmal in Untersuchungshaft, dieses Mal in Gommern. Er besaß zu diesem Zeitpunkt zwar Legitimationspapiere, doch waren diese gefälscht. Als die Polizei ihn darauf ansprach, berichtete er folgendes:

Ich übernachtete im Monat Juli mit einem Handelsmann in einem mir indessen unbekannten Gasthause in Aschersleben, ich unterhielt mich mit ihm und klagte darüber, daß ich durch die kurze Gültigkeit meines Passes, derselbe lautete nur auf drei Monate, behindert bin, meine Lieblingsidee auszuführen, nach Frankreich auszuwandern. Der Fremde, dessen Namen Ellermann gewesen, und der bei Heiligenstadt zu Hause gehörig war, (ich glaubte in seinem Passe Gerterode gelesen zu haben), erbat sich, mir den Pass auf ein Jahr verlängern zu wollen. Er nahm meinen Pass, entfernte sich damit, und übergab mir einen anderen Morgen den geänderten Pass, wofür ich ihm unaufgefordert 25 Silbergroschen gab; wo er diese Änderung bewirkt hat, weiß ich nicht, muss indessen annehmen, daß es nicht im Gasthaus geschehen ist, da ich den Ellermann an jenen Abend nicht wieder sah“.

Es folgten abermals mehrere Haftstrafen und Gefängnisaufenthalte, darunter eine Strafe von 2 ½ Jahren im Zuchthaus Angermünde, welche er am 28. Januar 1862 antrat. Nach Verbüßung dieser Strafe war es vorgesehen, v. Graßenburg nach Kölleda abzuschieben. Doch er intervenierte und gab folgendes an:

Mein Geburts- und vorläufiger Angehörigkeitsort, Cölleda, wird mir, da es nur ein kleines Städtchen ist, wenig Gelegenheit finden lassen, mich daselbst nach hier verbüßter Strafe, welche mit dem 15ten August dieses Jahres zu Ende geht, dauernd ehrlich zu ernähren, ich habe vielmehr zu gewärtigen, daß ich am genannten Orte weder Unterkommen noch Broderwerb finden werde, und […] vom Neuen wieder ins Verderben und auf den Weg des Verbrechens gerathe. Mein fester Vorsatz ist es jedoch, mich von jeglichem Verbrechen fern zuhalten und als ordentlicher Mensch ein rechtschaffenes Leben zu führen. Zu diesem Zweck ist es aber nothwendig, daß ich die Pässe meiner Angehörigen in Anspruch nehmen und in einer neue Stadt leben kann[…] Ich wende mich daher an die Gräflich-Werthern-Beichling’sche Polizeiverwaltung mit gehorsamster Bitte:

Einen Auslandspaß für mich vor Ablauf meiner Strafzeit nach Prag zu entsenden, woselbst Angehörige von mir, bei denen ich gewiß Hülfe finden werde, wohnhaft sind. Ich erkläre mich schließlich bereit, die etwa anfallenden Gebühren zu entrichten und bemerke, daß ich das erforderliche Reisegeld zur Reise nach Prag besitze“.

Höchstwahrscheinlich gingen die Behörden seiner Bitte nach, denn in der Zeitspanne von 1862 bis 1865 existiert kein Schriftstück in der Akte, das von irgendwelchen Vergehen Johann Wilhelm v. Graßenburgs berichtet. Darüber hinaus gab die Polizei in einem Pass vom 10. April 1865 seinen letzten Aufenthaltsort mit „Prag“ an. Scheinbar hielt er also sein Versprechen und wanderte nach Prag aus. Doch dies soll nicht das letzte sein, was wir von ihm hören; trotz des guten Vorsatzes, sich in Zukunft von „jeglichem Verbrechen fernzuhalten“, berichtet die Akte auch nach seinem dreijährigen Aufenthalt in Prag von neuen Verbrechen auf deutschem Boden. In Weimar musste er am 5. August 1865 eine erneute Haftstrafe von drei Monaten absitzen, wieder wegen Diebstahls. Und auch in Bremen wurde er 1867 wegen Fälschung und Täuschung der Behörden festgenommen.

Die letzte Station seines Lebens lautet Königsberg, wo er am 27. Juli 1867 wegen Diebstahls und Vagabundierens verhaftet wird. Laut Akteneintrag arbeitete er zu diesem Zeitpunkt bereits längere Zeit als Buchhalter. Die letzte Seite der Akte berichtet schließlich von seinem Ableben; Johann Wilhelm v. Graßenburg verstarb am 18. Februar 1873 im Alter von 64 Jahren im städtischen Krankenhaus in Stargard in Westpommern. Er war nie verheiratet, und es ist nicht ersichtlich, ob er je (uneheliche) Kinder hatte.

So endet das Leben des Johann Wilhelm von Graßenburg, dem Mitglied eines früher so mächtigen und wohlhabenden Adelsgeschlechts, so findet ein ganzes Leben Platz in einer schmalen Akte. Doch welche Beweggründe hatte er schlussendlich für seine wiederholten Diebstähle und Passfälschungen? Sah er sich angesichts seiner Notlage gezwungen oder tat er all dies aus Überzeugung? Die Akte kann diese Fragen leider nicht beantworten. Doch zeigt sie auf jeden Fall auf beeindruckende Weise, dass das Leben des Johann Wilhelm v. Graßenburg von ständiger Mobilität geprägt war - eine rastlose Seele eben.

 

 

Von Felix Horch

Sachbearbeiter Stadtarchiv