Aufgrund der § 52 Abs. 1 und § 21 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung- ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda in der Sitzung am 02.09.2025 die folgende Satzung beschlossen:
(1) Die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda vom 18.12.1996, veröffentlicht im Cölledaer Anzeiger Nr. 14/1996, Dezember 1996 wird aufgehoben.
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kölleda, den 19.12.2025 Siegel
gez. Goldhorn
Gemeinschaftsvorsitzender