| 1. | Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda hat am 15. Mai 2023 die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und am 18. April 2023 den Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Jahr 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen. |
| 2. | Die Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda hat die Haushaltssatzung mit dem Schreiben vom 5. Juni 2023 zur Kenntnis genommen und gewürdigt. |
| 3. | Die Haushaltssatzung 2023 wird im Amtsblatt „Cölledaer Anzeiger“ gem. § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht. |
| 4. | Die Haushaltssatzung und alle Anlagen werden gem. § 57 ThürKO mit Erscheinen dieser Ausgabe des Amtsblattes „Cölledaer Anzeiger“ zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Kölleda während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. |
| 5. | Der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. |
Kölleda, den 08.06.2023
gez. Goldhorn
Gemeinschaftsvorsitzender