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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kölleda

Erneute Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Monna von oberhalb Kölleda bis zur Mündung in die Unstrut

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beabsichtigt, für das Fließgewässer Monna von oberhalb Kölleda bis zur Mündung in die Unstrut auf Teilen der Gemarkungen Dermsdorf, Kölleda, Stödten, Leubingen, Scherndorf und Weißensee das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.

Im Rahmen der ersten Anhörung wurden zahlreiche Einwendungen vorgebracht, die eine detaillierte fachliche Überprüfung der hydraulischen Berechnung, die der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zu Grunde liegt, erforderlich machte. Das Ergebnis dieser Überprüfung ergab einen Korrekturbedarf in der Berechnung und im Ergebnis Abweichungen in der Abgrenzung des festzusetzenden Überschwemmungsgebietes. Da es auch neue Betroffenheiten bzgl. des Überschwemmungsgebietes gibt, ist eine erneute Anhörung erforderlich.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10.000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2.000, basierend auf ALKIS) liegen vom

22.07.2024 bis einschließlich 21.08.2024

in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:

Stadtverwaltung Kölleda, Bauamt, Markt 1, 99625 Kölleda

bitte nach vorheriger Terminabstimmung: Telefon: 03635 / 450 133

Montag

8:00

-

15:00 Uhr

Dienstag

8:00

-

18:00 Uhr

Mittwoch

8:00

-

15:00 Uhr

Donnerstag

8:00

-

15:00 Uhr

Freitag

8:00

-

12:00 Uhr

Stadtverwaltung Sömmerda, Bau und Umweltamt (Zi. 1.10),

Marktstraße 1-2, 99610 Sömmerda

bitte nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 03634 / 350 220

Montag

9:00

-

12:00 Uhr

Dienstag

9:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

18:00 Uhr

Donnerstag

9:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

16:00 Uhr

Freitag

9:00

-

12:00 Uhr

Stadtverwaltung Weißensee,

Marktplatz 26, 99631 Weißensee

Dienstag

9:30

-

12:00 Uhr

13:00

-

18:00 Uhr

Donnerstag

9:30

-

12:00 Uhr

Freitag

9:30

-

12:00 Uhr

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist

-

schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena oder

-

mündlich zur Niederschrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809

bitte nach vorheriger Terminabstimmung,

Telefon: 0361 573943619 oder 0361 573943329

zu folgenden Dienststunden:

Montag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Dienstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Mittwoch

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Donnerstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Freitag

8:30

-

11:30 Uhr

vorgebracht werden.

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter

https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter

https://tlubn.thueringen.de/service/anhoerungs-auslegungsverfahren veröffentlicht.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Jena, den 05.06.2024

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau

und Naturschutz

Im Auftrag

Frederik Ahrens

Abteilungsleiter 4