| 1. | Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda hat am 20. April 2026 die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, den Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Jahr 2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen. |
| 2. | Die Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda hat die Haushaltssatzung mit dem Schreiben vom 26. Mai 2026 zur Kenntnis genommen und gewürdigt. |
| 3. | Die Haushaltssatzung 2026 wird im Amtsblatt „Cölledaer Anzeiger" gem. § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht. |
| 4. | Die Haushaltssatzung und alle Anlagen werden gem. § 57 ThürKO mit Erscheinen dieser Ausgabe des Amtsblattes „Cölledaer Anzeiger" zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Kölleda während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. |
| 5. | Der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. |
Kölleda, den 03.06.2026
gez. Goldhorn
Gemeinschaftsvorsitzender
Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 I. V. m. § 55 ThürKO, vom 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI S. 41) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben | 1.233.377 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben | 10.000 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda erhebt von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 230,00 € / Einwohner.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.
Kölleda, den 03.06.2026 Siegel
gez. Goldhorn
Gemeinschaftsvorsitzender