Das Ordnungsamt der Stadt Kölleda wird künftig wieder vermehrt Kontrollen im Bereich Straßenreinigungspflicht durchführen.
Wir weisen alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, welche durch öffentliche Straßen erschlossen, bebaut und unbebaut sind, darauf hin, dass dies zur Reinigung von:
| • | Gehwegen und Schrammborden |
| • | Fahrbahnen |
| • | Parkplätzen |
| • | Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle |
gemäß der Straßenreinigungssatzungen für die jeweilige Gemeinde verpflichtet. Die Straßen sind regelmäßig (mindestens zweimal monatlich) so zu reinigen, dass diese von Laub, Unkraut und Unrat befreit sind und eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vermieden wird.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung oder das Ordnungsamt steht Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr Ordnungsamt