Übersichtskarte: Geltungsbereiche - Bebauungsplan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda
Geltungsbereich „IG-3“
Geltungsbereich E2
Beteiligung der Öffentlichkeit vom 07. 08.2023 bis einschließlich 08.09.2023
anstatt der im Cölledaer Anzeiger Nr.5/2023 angekündigten Offenlage vom 05.06.2023 bis 07.07.2023
Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in seiner Sitzung am 01.07.2015 den geänderten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda beschlossen. Zuletzt wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die Planinhalte zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 20.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 unterrichtet.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der in der Thüringer Großflächeninitiative prioritär aufgenommenen Industriegroßfläche IG-3 Sömmerda/Kölleda zu schaffen.
Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Kölleda aus der Sitzung vom 27.06.2023 wurde die Billigung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda und die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda umfasst eine Plangebietsfläche von ca. 50 ha, aufgeteilt in den Geltungsbereich „IG-3“ mit ca. 31 ha und den Geltungsbereich E2 mit ca. 19 ha. Die vom Gemeindegebiet Kölleda betroffenen Flurstücke liegen in der Gemarkung Dermsdorf, Flur 3 und in der Gemarkung Kölleda, Flur 5 (IG-3) sowie in Gemarkung Kölleda, Flur 11 und Flur 12 (E2).
Die Übersichtspläne (unmaßstäblich) stellen die ungefähre Lage der Planung dar und dienen zur allgemeinen Information.
Die Stadt Kölleda handelt ausschließlich für die in der Gemarkung Dermsdorf und Kölleda liegenden Teile des Geltungsbereichs „IG-3“ sowie die räumlich getrennt von diesen gelegenen Geltungsbereich E2 in der Gemarkung Kölleda. Die übrigen Teile des Geltungsbereichs werden im Planverfahren durch die Stadt Sömmerda behandelt.
Wird der Entwurf des Bauleitplans nach der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist dieser gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen und den damit vorgebrachten Anregungen sowie der Entscheidung über eine Optimierung von Festsetzungen war die Überarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes erforderlich, im Wesentlichen zu folgenden Punkten:
Eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung folgender Studien und Fachgutachten wurde vorgenommen, deren Ergebnisse in die Unterlagen eingeflossen sind:
Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda, in der Fassung vom März 2023, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht und Grünordnungsplan, für das Plangebiet erstellte und aktualiserte Fachgutachten sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die den Festsetzungen zugrundeliegenden DIN-Normen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 07. August 2023 bis einschließlich 08. September 2023
im Internet veröffentlicht. Die Planung ist auf der Internetseite der Stadt Kölleda unter:
www.kölleda.de (Download)
einzusehen sowie auf der LEG-Cloud unter folgender Adresse:
https://sync.leg-thueringen.de/share-access/sharings/C5Lg5Xsp.EqqOqmq0
Alternativ liegen die Unterlagen in der Stadtverwaltung Kölleda, Bauamt, Markt 1, 99625 Kölleda, innerhalb der Öffnungszeiten
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an folgende E-Mail-Adresse:
bauamt@koelleda.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen - schriftlich oder zur Niederschrift – in der Stadtverwaltung Kölleda, Bauamt, Markt 1, 99625 Kölleda vorgebracht werden; es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
A: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan (GOP)
B: Stellungnahmen:
| Schutzgüter | schlagwortartige Kurzcharakterisierung |
| B1: Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Entwurfsbeteiligung: | |
| • Landratsamt Sömmerda mit Schreiben vom 20.02.2020/02.11.2020 | |
| Wasser, Tiere, Biotope, Mensch | Berücksichtigung Artenschutz, gesetzlich geschütztes Biotop; Eingriffs-Ausgleichbilanz; Festsetzung von Maßnahmen; Konkretisierung/Ergänzung der Maßnahmenblätter; Aussagen zum Immissionsschutz (Schallgutchten); Berücksichtigung Überschwemmungsgebiete/Hochwasserschutz; |
| • Thüringer Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 17.01.2020 | |
| Mensch | Aussagen zum Immissionsschutz (Schallgutchten); |
| • Stadtverwaltung Sömmerda, Bau- und Umweltamt mit Schreiben vom 15.01.2020 | |
| Wasser, Tiere, Pflanzen, Wechselwirkungen | Hinweise zu Umweltbelangen (Gehölzstrukturen, Grabensysteme, Grundwasser) sowie zur Pflanzliste |
| • Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 15.01.2020 | |
| Wasser, Mensch, Boden | Schutzvorschriften für Flächen in Überschwemmungsgebieten; Hinweise zum Immissionsschutz: Gerüche und Schall; Berücksichtigung Subrosionsgefahr |
| • NABU Kreisverband Sömmerda mit Schreiben vom 14.01.2020 | |
| Boden, Wasser Tiere, Mensch, Pflanzen, biolog Vielfalt, Klima/Luft | Hinweise zum Verkehrskonzept, Versickerung, Mobilitätsstrategie, Klimastrategie, Biodiversität; Hinweise zu den Schutzgütern, Kaltluftentstehung, zum Artenschutz sowie zu Kompensationsmaßnahme; Hochwasserschutz |
| • Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 10.02.2020 | |
| Tiere, Boden | Artenschutz (insb. Feldhamster), Entzug hochwertiger Ackerfläche |
C: Gutachten, Untersuchungen, Studien sonstige Stellungnahmen:
| Schützgüter | Schlagwort | Kurzcharakterisierung |
| • Schalltechnisches Gutachten vom Büro Akustik und Schallschutz Rosenheinrich vom Mai 2022 | ||
| Mensch | Lärmimmissionen durch Verkehr und Gewerbe | Beurteilung sowie Einschränkung von Lärmimmissionen zur Geräuschkontingentierung der Bauflächen zum Schutz der umliegenden Bebauung vor Lärmimmissionen |
| • FFH-Verträglichkeitsprüfung von der LEG Thüringen vom März 2023 | ||
| Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden | Vegetation, Tierarten, Lebensräume | Bewertung und Beurteilung der Beeinträchtigung durch das Vorhaben auf die genannten Schutzgüter |
| • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom Gutachterbüro für Naturschutz, Ökologie und Umwelt Cornelia Schuster vom Dezember 2021 | ||
| Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt | Lebensräume, Vorkommen, Beeinträchtigungen | Relevanzprüfung und Konflikanalyse zum im Plangebiet und dessen Umfeld vorkommenden, planungsrelevanten Tier-/ Pflanzenarten |
| • Faunistische Sonderuntersuchung vom Gutachterbüro für Naturschutz, Ökologie und Umwelt Cornelia Schuster vom November 2015 und November 2021 | ||
| Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt | Lebensräume, Vorkommen | Bestandserfassung, Konflikanalyse zum im Plangebiet und dessen Umfeld vorkommenden, planungsrelevanten Tier-/Pflanzenarten |
| • Baugrundvoruntersuchung vom Büro BIGUS – Stufe Voruntersuchung nach DIN 4020 vom März 2011; Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie mit Schreiben vom März 2011 | ||
| Boden, Mensch | Geologie, Baugrund, Versickerung | Baugrundbeurteilung und bautechnische Hinweise zur Vorhabensausführung, Subrosionsgefährdung |
| • Hydraulisches 2D-Gutachten vom Büro Björnsen Beratende Ingenieure vom September 2016 | ||
| Wasser, Mensch | Niederschlagswasser, Hochwassergefährdung Stödten, Versicherung | Erweiterte Untersuchung zu den Auswirkungen des Industrie- und Gewerbegebietes Kölleda-Kiebitzhöhe und der zukünftigen Industriegroßfläche IG-3 auf die Abflusssituation von Oberflächenwässern und Hochwassergefährdungen in Stödten |
| • Entwässerungskonzeption vom Ingenieurbüro Lopp vom Mai 2016 und Fortschreibung vom September 2018 | ||
| Mensch, Wasser, Sachgüter, Wechselwirkungen | Niedersschlagswasser, Baugrund,Versickerung, Hochwasserschutz | Planungen für die Ver- und Entsorgung im öffentlichen Raum, Regenwasserrückhaltung und -ableitung, Abwasserableitung |
| • Geruchsimmissionsprognose vom Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co.KG vom November 2016 | ||
| Mensch, Klima/Luft | Geruchsimmissonen durch Betriebe im Umfeld | Beurteilung von Geruchsimmissionen und Empfehlungen zu Vorkehrungen zum Schutz vor Geruchsimmissionen |
| • Feldhamster-Kartierung von Dipl.agr.ing. Stefani Martens – Voruntersuchung vom Juli 2013 und Kartierung vom September 2014 | ||
| Tiere | Feldhamster-vorkommen | Aussagen auf Hamstervorkommen durch Begehung und Kartierung sowohl des Planbereiches als auch des Umfeldes |
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Sie erhalten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat (mindestens jedoch 30 Tage) die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Kölleda, 10. 07. 2023
Riedel
Bürgermeister