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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

Übersichtskarte: Geltungsbereiche - Bebauungsplan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda

Geltungsbereich „IG-3“

Geltungsbereich E2

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda

Beteiligung der Öffentlichkeit vom 07. 08.2023 bis einschließlich 08.09.2023

anstatt der im Cölledaer Anzeiger Nr.5/2023 angekündigten Offenlage vom 05.06.2023 bis 07.07.2023

Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in seiner Sitzung am 01.07.2015 den geänderten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda beschlossen. Zuletzt wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die Planinhalte zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 20.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 unterrichtet.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der in der Thüringer Großflächeninitiative prioritär aufgenommenen Industriegroßfläche IG-3 Sömmerda/Kölleda zu schaffen.

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Kölleda aus der Sitzung vom 27.06.2023 wurde die Billigung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda und die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda umfasst eine Plangebietsfläche von ca. 50 ha, aufgeteilt in den Geltungsbereich „IG-3“ mit ca. 31 ha und den Geltungsbereich E2 mit ca. 19 ha. Die vom Gemeindegebiet Kölleda betroffenen Flurstücke liegen in der Gemarkung Dermsdorf, Flur 3 und in der Gemarkung Kölleda, Flur 5 (IG-3) sowie in Gemarkung Kölleda, Flur 11 und Flur 12 (E2).

Die Übersichtspläne (unmaßstäblich) stellen die ungefähre Lage der Planung dar und dienen zur allgemeinen Information.

Die Stadt Kölleda handelt ausschließlich für die in der Gemarkung Dermsdorf und Kölleda liegenden Teile des Geltungsbereichs „IG-3“ sowie die räumlich getrennt von diesen gelegenen Geltungsbereich E2 in der Gemarkung Kölleda. Die übrigen Teile des Geltungsbereichs werden im Planverfahren durch die Stadt Sömmerda behandelt.

Beteiligung der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf:

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist dieser gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen und den damit vorgebrachten Anregungen sowie der Entscheidung über eine Optimierung von Festsetzungen war die Überarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes erforderlich, im Wesentlichen zu folgenden Punkten:

  • Infolge der geänderten Gesetzeslage in Verbindung mit der Ausweisung eines Industriegebietes war die Neufestsetzung eines Baufeldes ´ohne` Emissionsbeschränkung (65 dB(A) tags und nachts) und damit verbunden eine Neuberechnung der im Plangebiet zulässigen Emissionskontingente vorzunehmen.
  • Es ist eine Präzisierung und Ergänzung der grünordnerischen Festsetzungen erfolgt einschließlich der dazugehörigen Hinweise (ohne festsetzenden Charakter).

Eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung folgender Studien und Fachgutachten wurde vorgenommen, deren Ergebnisse in die Unterlagen eingeflossen sind:

  • Schalltechnisches Gutachten (2022);
  • Faunistische Sonderuntersuchung und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (2021);
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung (2023).

Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda, in der Fassung vom März 2023, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht und Grünordnungsplan, für das Plangebiet erstellte und aktualiserte Fachgutachten sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die den Festsetzungen zugrundeliegenden DIN-Normen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 07. August 2023 bis einschließlich 08. September 2023

im Internet veröffentlicht. Die Planung ist auf der Internetseite der Stadt Kölleda unter:

www.kölleda.de (Download)

einzusehen sowie auf der LEG-Cloud unter folgender Adresse:

https://sync.leg-thueringen.de/share-access/sharings/C5Lg5Xsp.EqqOqmq0

Alternativ liegen die Unterlagen in der Stadtverwaltung Kölleda, Bauamt, Markt 1, 99625 Kölleda, innerhalb der Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag

08:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an folgende E-Mail-Adresse:

bauamt@koelleda.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen - schriftlich oder zur Niederschrift – in der Stadtverwaltung Kölleda, Bauamt, Markt 1, 99625 Kölleda vorgebracht werden; es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

A: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan (GOP)

  • Umweltbericht in der Fassung vom März 2023
    zu den Belangen des Umweltschutzes und Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern (gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan);
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (GOP) in der Fassung vom März 2023
    zum Umfang des Eingriffs in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Bestandteil des Grünordnungsplans.

B: Stellungnahmen:

B1: Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Entwurfsbeteiligung:

Landratsamt Sömmerda mit Schreiben vom 20.02.2020/02.11.2020

Wasser, Tiere, Biotope, Mensch

Berücksichtigung Artenschutz, gesetzlich geschütztes Biotop; Eingriffs-Ausgleichbilanz; Festsetzung von Maßnahmen; Konkretisierung/Ergänzung der Maßnahmenblätter; Aussagen zum Immissionsschutz (Schallgutchten); Berücksichtigung Überschwemmungsgebiete/Hochwasserschutz;

Thüringer Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 17.01.2020

Mensch

Aussagen zum Immissionsschutz (Schallgutchten);

Stadtverwaltung Sömmerda, Bau- und Umweltamt mit Schreiben vom 15.01.2020

Wasser, Tiere, Pflanzen, Wechselwirkungen

Hinweise zu Umweltbelangen (Gehölzstrukturen, Grabensysteme, Grundwasser) sowie zur Pflanzliste

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 15.01.2020

Wasser, Mensch, Boden

Schutzvorschriften für Flächen in Überschwemmungsgebieten; Hinweise zum Immissionsschutz: Gerüche und Schall; Berücksichtigung Subrosionsgefahr

NABU Kreisverband Sömmerda mit Schreiben vom 14.01.2020

Boden, Wasser Tiere, Mensch, Pflanzen, biolog Vielfalt, Klima/Luft

Hinweise zum Verkehrskonzept, Versickerung, Mobilitätsstrategie, Klimastrategie, Biodiversität; Hinweise zu den Schutzgütern, Kaltluftentstehung, zum Artenschutz sowie zu Kompensationsmaßnahme; Hochwasserschutz

Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 10.02.2020

Tiere, Boden

Artenschutz (insb. Feldhamster), Entzug hochwertiger Ackerfläche

C: Gutachten, Untersuchungen, Studien sonstige Stellungnahmen:

Schalltechnisches Gutachten vom Büro Akustik und Schallschutz Rosenheinrich vom Mai 2022

Mensch

Lärmimmissionen durch Verkehr und Gewerbe

Beurteilung sowie Einschränkung von Lärmimmissionen zur Geräuschkontingentierung der Bauflächen zum Schutz der umliegenden Bebauung vor Lärmimmissionen

FFH-Verträglichkeitsprüfung von der LEG Thüringen vom März 2023

Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden

Vegetation, Tierarten, Lebensräume

Bewertung und Beurteilung der Beeinträchtigung durch das Vorhaben auf die genannten Schutzgüter

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom Gutachterbüro für Naturschutz, Ökologie und Umwelt Cornelia Schuster vom Dezember 2021

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Lebensräume, Vorkommen, Beeinträchtigungen

Relevanzprüfung und Konflikanalyse zum im Plangebiet und dessen Umfeld vorkommenden, planungsrelevanten Tier-/ Pflanzenarten

Faunistische Sonderuntersuchung vom Gutachterbüro für Naturschutz, Ökologie und Umwelt Cornelia Schuster vom November 2015 und November 2021

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Lebensräume, Vorkommen

Bestandserfassung, Konflikanalyse zum im Plangebiet und dessen Umfeld vorkommenden, planungsrelevanten Tier-/Pflanzenarten

Baugrundvoruntersuchung vom Büro BIGUS – Stufe Voruntersuchung nach DIN 4020 vom März 2011; Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie mit Schreiben vom März 2011

Boden, Mensch

Geologie, Baugrund, Versickerung

Baugrundbeurteilung und bautechnische Hinweise zur Vorhabensausführung, Subrosionsgefährdung

Hydraulisches 2D-Gutachten vom Büro Björnsen Beratende Ingenieure vom September 2016

Wasser, Mensch

Niederschlagswasser, Hochwassergefährdung Stödten, Versicherung

Erweiterte Untersuchung zu den Auswirkungen des Industrie- und Gewerbegebietes Kölleda-Kiebitzhöhe und der zukünftigen Industriegroßfläche IG-3 auf die Abflusssituation von Oberflächenwässern und Hochwassergefährdungen in Stödten

Entwässerungskonzeption vom Ingenieurbüro Lopp vom Mai 2016 und Fortschreibung vom September 2018

Mensch, Wasser, Sachgüter, Wechselwirkungen

Niedersschlagswasser, Baugrund,Versickerung, Hochwasserschutz

Planungen für die Ver- und Entsorgung im öffentlichen Raum, Regenwasserrückhaltung und -ableitung, Abwasserableitung

Geruchsimmissionsprognose vom Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co.KG vom November 2016

Mensch, Klima/Luft

Geruchsimmissonen durch Betriebe im Umfeld

Beurteilung von Geruchsimmissionen und Empfehlungen zu Vorkehrungen zum Schutz vor Geruchsimmissionen

Feldhamster-Kartierung von Dipl.agr.ing. Stefani Martens – Voruntersuchung vom Juli 2013 und Kartierung vom September 2014

Tiere

Feldhamster-vorkommen

Aussagen auf Hamstervorkommen durch Begehung und Kartierung sowohl des Planbereiches als auch des Umfeldes

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Sie erhalten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat (mindestens jedoch 30 Tage) die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Kölleda, 10. 07. 2023

Riedel

Bürgermeister